Als Rettungsfachpersonal kommen Ihre Mitarbeiter häufig in Situationen mit einem deutlich erhöhten Verletzungsrisiko. Zu den möglichen Gefahrenquellen gehören zum Beispiel
- Fahrten mit Sonder- und Wegerechten,
- Gefährliche Einsatzstellen (fließender Verkehr, unwegsames Gelände, Absturzgefahr, Gewässer, Industrieanlagen, Baustellen etc.),
- Gefährliche Stoffe (auslaufende Betriebsstoffe, Gase, Dämpfe etc.),
- Wetterbedingungen (Dunkelheit, Kälte, Glätte, Sturm etc.),
- Andere Menschen (Patienten, Angehörige, Schaulustige, Kollegen etc.),
- Ihre Mitarbeiter selbst (Müdigkeit, Zeitdruck, Stress, Unaufmerksamkeit etc.).
Wenn sich Ihre Mitarbeiter im Dienst verletzen, kommt häufig die Berufsgenossenschaft dafür auf – wenn sie sich an alle Sicherheitsvorschriften (zum Beispiel Persönliche Schutzausstattung) gehalten haben. Zu den genauen Voraussetzungen und Leistungen finden Sie weiter unten in den FAQ nähere Informationen.
Wie Sie sicher wissen, passieren die meisten Unfälle jedoch nicht bei der Arbeit, sondern in der Freizeit bzw. zu Hause. In diesen Fällen haben Ihre Mitarbeiter keinen Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft. Eine betriebliche Unfallversicherung hingegen schützt sie rund um die Uhr.
Die Unfallversicherung für Rettungsdienste
Wie funktioniert sie und was gibt es zu beachten?
Was ist eine betriebliche Unfallversicherung und was bringt sie Ihnen?
Eine betriebliche Unfallversicherung ist ein Vertrag, der Ihren Mitarbeitern hilft, nach einem schweren Unfall mit bleibenden Schäden finanziell sicher aufgestellt zu sein und ihr Leben an die neuen Gegebenheiten anpassen zu können.
Welche Fälle sind in einer betrieblichen Unfallversicherung nicht enthalten?
Unter anderem die folgenden Punkte sind über eine Unfallversicherung nicht versichert:
- Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat,
- Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse,
- Unfälle durch die Teilnahme an Rennsportveranstaltungen,
- Unfälle durch Kernenergie,
- Gesundheitsschäden durch Strahlen,
- Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen,
- Isolierte Bandscheibenschäden
- und einige andere.
Welche Leistungen können Sie in einer betrieblichen Unfallversicherung vereinbaren?
Eine betriebliche Unfallversicherung können Sie ganz nach Ihren betrieblichen Bedürfnissen anpassen. Dazu können Sie jede der folgenden Leistungen individuell festlegen – auf Wunsch auch für unterschiedliche Mitarbeitergruppen.
Invaliditätsleistung:
Ist die zentrale Leistung der Unfallversicherung. Wenn durch einen Unfall eine Invalidität zurückbleibt, wird sie vom Versicherer ausbezahlt. Berechnung: Grad der Invalidität x Invaliditätssumme = Invaliditätsleistung. Der Grad der Invalidität berechnet sich anhand der Gliedertaxe (siehe FAQ), die dem Vertrag zugrunde liegt.
Progression:
Die Progression ist ein Mehrleistungsmodell , das für den Fall schwerer Verletzungen gedacht ist. Bei einer Invalidität von >25% wird die Invaliditätsleistung aus dem Mehrfachen der Invaliditätssumme gebildet. Gängige Progressionen sind etwa 225, 350 und 500%. Beispiel: Bei einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro und einer Progression von 500% wird bei 100% Invalidität eine Invaliditätsleistung von 500.000 Euro fällig.
Unfallrente:
Wenn durch einen Unfall eine Invalidität von mindestens 50% entsteht, wird lebenslang monatlich eine Unfallrente bezahlt. Eine Unfallrente ist für alle Mitarbeiter wichtig, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder anderweitige Arbeitskraftabsicherung haben.
Todesfallsumme:
Wenn die Folgen eines Unfalls so schwer sind, dass die versicherte Person verstirbt, wird eine Todesfallleistung in der vereinbarten Höhe ausgezahlt.
Krankenhaustagegeld:
Es wird für jeden Tag ausgezahlt, an dem sich die versicherte Person wegen eines Unfalls in vollstationärer Behandlung befindet.
Übergangsleistung:
Die Übergangsleistung ist dazu gedacht, den Finanzbedarf bis zur Auszahlung einer Invaliditätsleistung zu überbrücken. Sie wird dann bezahlt, wenn die versicherte Person durch die Folgen des Unfalls über einen längeren Zeitraum erheblich eingeschränkt ist.
und einige andere.
In welchen Fällen greift eine betriebliche Unfallversicherung?
Für die Versicherung ist ein Unfall ein „plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Das hört sich komplizierter an, als es eigentlich ist.
Eine kleine Faustformel für Rettungsdienstler kann lauten: Wer unfallchirurgisch behandelt werden sollte, erfüllt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Unfallbegriff der Unfallversicherung.
Entscheidend ist: Eine private Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag und weltweit. Es kommt also nicht darauf an, ob der Unfall im Dienst oder privat, tags oder nachts, in Deutschland oder im Ausland passiert.
Welche Vorteile bietet Ihnen als Rettungsdienst die betriebliche Unfallversicherung?
Die betriebliche Unfallversicherung bietet sowohl Ihnen als Arbeitgeber als auch Ihren Mitarbeitern eine ganze Reihe von Vorteilen.
Vorteile für Arbeitgeber
- Sie verkürzen Ausfallzeiten nach Unfall durch eine bessere Behandlung und Versorgung Ihrer Mitarbeiter.
- Gleichzeitig erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
- Sie übernehmen soziale Verantwortung, in dem Sie Ihre Mitarbeiter über das notwendige Maß hinaus finanziell absichern.
- Sehr umfangreiche finanzielle Leistungen zu einem Bruchteil der Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
- Auf Wunsch individuelle Absicherung verschiedener Mitarbeitergruppen wie zum Beispiel Rettungsfachpersonal, Leistellenpersonal, Verwaltungsmitarbeiter, Geschäftsführung etc.
- Unkomplizierte Abwicklung, da Mitarbeiter nicht namentlich genannt werden müssen (siehe FAQ).
Vorteile für Arbeitnehmer
- Bessere medizinische Versorgung und Rehabilitation mit dem Ziel, schnell und vollständig zu genesen.
- Übernahme auch von Kosten, die BG und Krankenkasse nicht oder nur eingeschränkt übernehmen (zum Beispiel kosmetische Operationen).
- Versicherungsschutz auch auf dem Weg von und zur Arbeit ohne Wenn und Aber.
- Finanzielle Versorgung bei Unfall, auch wenn die Berufsgenossenschaft keine Leistung erbringt.
- Finanzielle Besserstellung bei Leistung der Berufsgenossenschaft, da die Zahlungen nicht miteinander verrechnet werden.
und einige andere.
Auf welche Punkte müssen speziell Sie als Rettungsdienst besonders achten? Sehen Sie sich dazu unsere Checkliste zur betrieblichen Unfallversicherung als ABCDE-Schema an!
Sie haben noch keine betriebliche Unfallversicherung? Dann vereinbaren Sie jetzt kostenlos eine Online-Beratung oder schreiben Sie uns direkt eine Mail an kontakt@rettungsdienst-versicherung.de.
Sie haben bereits eine betriebliche Unfallversicherung? Dann prüfen Sie jetzt anhand unserer kurzen ABCDE-Checkliste, ob Sie die wichtigsten Punkte beachtet haben.
A
- Ausschlüsse: Sieht Ihr Vertrag für Rettungsdienste und Rettungsfachpersonal besonders ungünstige Ausschlüsse vor?
B
- Bausteine: Haben Sie alle für Ihre Mitarbeiter wichtigen Bausteine (z.B. Progression, Unfallrente, Todesfallleistung) vereinbart?
- Bedingungen: Sind die entscheidenden Punkte in Ihrem Vertrag vereinbart (z. B. ausreichend lange Meldefristen, vorteilhafte Gliedertaxe, Infektionsklauseln etc.)?
- Berufsgruppen: Haben Sie die richtigen Berufsgruppen (Rettungsfachpersonal ist Berufsgruppe B, kaufmännisches Personal Berufsgruppe A) in Ihrem Vertrag berücksichtigt?
C
- Check des Versicherers: Sind Sie bei einem Versicherer, der in der Unfallversicherung leistungsstark und in der Abwicklung unkompliziert ist?
D
- Direktanspruch: Haben Sie Ihren Vertrag mit oder ohne Direktanspruch für Ihre Mitarbeiter vereinbart?
E
- Einschränkung: Sieht Ihr Vertrag einen uneingeschränkten Versicherungsschutz vor oder ist er auf Berufsunfälle mit oder ohne Wegerisiko begrenzt?
Wie immer gilt: Die obige Checkliste und alle Informationen auf unseren Seiten stellen eine tolle Hilfe und erste Orientierung dar, können jedoch niemals die persönliche und individuelle Beratung ersetzen. Wenn Sie offene Fragen zum Thema betriebliche Unfallversicherung für Rettungsdienste haben, dann schreiben Sie uns direkt eine Mail an kontakt@rettungsdienst-versicherung.de. oder vereinbaren Sie kostenlos eine Online-Beratung.
Das sagen deine Kollegen über uns
Schadenbeispiele
Keine Leistung der BG – Fall 1:
Rettungsassistent Alexander rutscht während seines Dienstes auf dem frisch gewischten Boden der Herrentoilette aus und zieht sich eine distale Radiusfraktur rechts zu. Von der Berufsgenossenschaft erhält Alexander keine Leistung, da der Toilettengang „nicht zur unmittelbaren Ausübung der beruflichen Tätigkeit“ zählt. Gut, dass sein Arbeitgeber alle Mitarbeiter zusätzlich mit einer betrieblichen Unfallversicherung abgesichert hat.
Keine Leistung der BG – Fall 2:
Nach einer langen und anstrengenden Schicht fährt Notfallsanitäter Paul mit seinem Jobrad nach Hause. Dabei macht er einen Umweg über den örtlichen Supermarkt, um noch Zutaten für sein Abendessen einzukaufen. Auf dem Parkplatz des Supermarktes wird er von einem deutlich zu schnell fahrenden Transporter geschnitten und stürzt vom Rad. Zwei Zeugen des Geschehens eilen ihm zu Hilfe, der Transporter rast davon. Er kann später nur als „Sprinter mit ausländischem Kennzeichen“ beschrieben und daher nicht ermittelt werden. Paul wird von seinen Kollegen mit einer Schulterfraktur links und der Bemerkung „Wegeunfall/BG“ in die nächste Klinik gebracht. Die Berufsgenossenschaft verweigert ihre Leistung dann jedoch, da Paul sich nicht auf dem direkten Heimweg befunden hatte. Gut, dass die betriebliche Unfallversicherung seines Arbeitgebers stattdessen leistet. So erhält er insgesamt 9.800 Euro Entschädigung für den Krankenhausaufenthalt und die anschließende Rehabilitation. Dadurch konnte seine Schulter rasch heilen und er nach zwei Monaten wieder den ersten Dienst absolvieren.
Eingeschränkte Leistung der BG:
Notfallsanitäterin Kim wird mit ihrer Kollegin in einer warmen Sommernacht mit dem Stichwort „Synkope“ auf eine nahegelegene Landstraße alarmiert. Beim Aussteigen aus dem RTW wird sie von einem Fahrzeug zu spät gesehen, touchiert und in den Straßengraben geschleudert. Sie zieht sich eine Beckenfraktur zu, wochenlange Krankenhausbehandlungen und mehrere Monate Arbeitsunfähigkeit sind die Folge. Die Berufsgenossenschaft leistet nur sehr zurückhaltend, da Kim beim Aussteigen aus dem RTW keine Schutzjacke mit Reflexstreifen getragen hatte, da ihr sehr warm war. Das Blaulicht hatte sie zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer laufen lassen. Während sich der Streit mit der Berufsgenossenschaft bis zum Sozialgericht hinzieht, erhält Kim umfassende Leistungen aus der betrieblichen Unfallversicherung für Rehamaßnahmen und bekommt eine Invaliditätsleistung von insgesamt 18.000 Euro. In dem Verfahren vor dem Sozialgericht wird entschieden, dass die BG für alle Behandlungskosten aufkommen muss, eine darüber hinausgehende dauerhafte Leistung erhält sie nicht, da die BG grundsätzlich erst ab 20% Invalidität leistet.
Freizeitunfall 1:
Notfallsanitäterin Maya macht mit ihrem Freund Hagen Urlaub in Österreich. Bei einer Bergtour rutscht Linda aus und stürzt etwa vier Meter in eine Felsspalte. Bei dem Sturz zieht sie sich eine Beckenringfraktur sowie eine dislozierte Oberschenkelfraktur links zu. Trotz umgehender Rettung durch die Bergwacht und umgehende, fachgerechte Operation in einem Salzburger Unfallkrankenhaus bleibt ihr linkes Bein deutlich in seiner Funktion eingeschränkt, weshalb sie zukünftig nicht mehr im Fahrdienst arbeiten kann. Mit ihrem Arbeitgeber vereinbart sie, nach einer längeren Reha die Ausbildung zur Leitstellendisponentin zu absolvieren. Der Unfallversicherer ihres Arbeitgebers stellt eine Invalidität von 55% fest und zahlt ihr daraufhin eine Invaliditätsleistung von 130.000 Euro einmalig sowie eine lebenslange Unfallrente von 1.500 Euro monatlich. Daraufhin ziehen Linda und Hagen ohne finanzielle Sorgen von ihrer bisherigen Dach- in eine Erdgeschosswohnung und Linda kauft sich ein neues Auto mit Automatikgetriebe, um mit dem verletzten Bein nicht mehr kuppeln zu müssen.
Freizeitunfall 2:
Rettungsassistent Julian ist mit seiner Freundin Lena im Urlaub auf Fuerteventura. Bei einer gemeinsamen Quad-Tour wird Julian mit seinem Quad aus einer Kurve getragen und in ein Gebüsch geschleudert. Da er nur einen Jethelm ohne Visier trug, verlor er bei dem Unfall seine Schneidezähne und zog sich umfangreiche Verletzungen im Gesicht zu. Nach Rücksprache mit seinem Arbeitgeber und dessen Unfallversicherer flog er zwei Tage später nach Deutschland zurück und begab sich in die Behandlung eines plastischen Chirurgen, der sein Gesicht so operieren konnte, dass lediglich zwei kleine Narben dauerhaft zurückbleiben würden. Für die Schneidezähne bekam er anschließend professionellen und hochwertigen Zahnersatz. Für die kosmetische Operation sowie den Zahnersatz zahlte der Unfallversicherer insgesamt 13.700 Euro. So war Julian perfekt geholfen und auch sein Arbeitgeber war froh, ihn bald wieder uneingeschränkt einsetzen zu können.
FAQ zur betrieblichen Unfallversicherung
Wie hoch ist die Investition für eine betriebliche Unfallversicherung?
Der Beitrag kann genau an Ihre Vorstellungen und Möglichkeiten angepasst werden.
Wann sollten Sie die Versicherung abschließen?
Je früher Sie eine betriebliche Unfallversicherung abschließen, umso früher sind Ihre Mitarbeiter optimal geschützt.
Wer ist versichert?
In einer betrieblichen Unfallversicherung können alle Mitarbeiter des Unternehmens versichert werden.
Wie lange dauert die Wartezeit?
Der Versicherungsschutz kann in der Regel am nächsten Tag beginnen, für einzelne Teile (zum Beispiel Infektionen) gibt es je nach Versicherer unterschiedliche Wartezeiten.
Wann ist die Vereinbarung einer Unfallrente sinnvoll?
Eine Unfallrente ist immer dann besonders sinnvoll, wenn ein guter Teil Ihrer Mitarbeiter ihre Arbeitskraft gar nicht oder nur in einer geringen Höhe (zum Beispiel 750 oder 1.000 Euro) abgesichert haben. Dies ist bei Rettungsdienstpersonal erfahrungsgemäß sehr häufig der Fall. Eine Unfallrente wird gezahlt, wenn nach den Regelungen der Unfallversicherung ein Invaliditätsgrad von mindestens 50% besteht. Im Gegensatz zur Arbeitskraftabsicherung wird die Unfallrente auch nicht „nur“ bis zu einem Endalter (z.B. bis zum 60./65./67. Lebensjahr) bezahlt, sondern lebenslang.
Was ist eine Gliedertaxe?
Eine Gliedertaxe liegt jeder Unfallversicherung zugrunde. Sie ist von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Sie besagt, wie „wertvoll“ ein Körperteil ist bzw. welche Entschädigung der Verlust eines Körperteils oder seiner Funktion zur Folge hat. Die Angaben erfolgen in Prozent pro Körperteil. In einer sehr guten Gliedertaxe A beträgt der Wert eines Fußes 70%, während hingegen eine mittelmäßige Gliedertaxe B dem Fuß nur 40% beimisst. Das bedeutet bei einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro, 500% Progression und einer Unfallrente von 1.500 Euro pro Monat, dass bei Versicherer A beim Verlust eines Fußes eine Entschädigung von 260.000 Euro und eine lebenslange Rente von 1.500 Euro gezahlt wird, während bei Versicherer B lediglich 70.000 Euro und keine Rente gezahlt werden.
Wieso ist die richtige Angabe der Gefahrengruppe so wichtig?
Der Beruf ist eines der maßgeblichen Kriterien für die Einschätzung des Unfallrisikos durch den Versicherer. In der betrieblichen Unfallversicherung gibt es in der Regel zwei Gefahrengruppen:
- Gruppe A ist für Ihre Mitarbeiter ohne körperliche Berufsarbeit gedacht (zum Beispiel Verwaltungspersonal, kaufmännische Mitarbeiter, Geschäftsführung etc.),
- Gruppe B für die Mitarbeiter mit körperlicher Berufsarbeit (Personal in der Notfallrettung und im Krankentransport, Techniker, Mechaniker, Reinigungspersonal etc.).
Gibt es bei der betrieblichen Unfallversicherung eine Gesundheitsprüfung?
Nein, im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung ist eine Gesundheitsprüfung im Rahmen einer betrieblichen Unfallversicherung nicht vorgesehen.
Welche Kostenpositionen sollte eine betriebliche Unfallversicherung noch enthalten?
Mit den individuell vereinbarten Leistungen wie Invaliditätsleistung und Unfallrente sichern Sie Ihre Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls ab. Nach einem solchen Unfall muss es aber natürlich auch um eine bestmögliche Genesung gehen! Daher sollte Ihre Unfallversicherung auch wichtige Kosten wie kosmetische Operationen, Zahnersatz und Zahnbehandlung erstatten, die in aller Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Gute Tarife erstatten zum Beispiel für kosmetische Operationen bis zu 50.000 Euro.
Was muss ich beim Thema Infektionen beachten?
Infektionen sind für Rettungsfachpersonal ein wichtiges Thema. Nicht immer sind Infektionen in Unfallversicherungen versichert und auch in guten Verträgen gibt es Lücken. Umso wichtiger ist es, darauf zu achten, dass sie so umfangreich wie möglich in Ihrem Vertrag enthalten sind.
Welche Erweiterungen des Unfallbegriffs sind für Rettungsfachpersonal sinnvoll?
Hier sind vor allem Vergiftungen durch Gase, Dämpfe und andere schädliche Stoffe zu nennen, da diese verhältnismäßig häufig vorkommen. Der Unfallbegriff sollte sich weiter auf Ertrinken und Ersticken, sowie auf Explosions- oder sonstige Druckwellen und mechanische / chemische / elektrische Einwirkungen erstrecken. Gute Unfallversicherungen decken auch Schäden durch Ohnmachts- oder Schwindelanfälle ab, sowie Einschlafen infolge Übermüdung.
Sind Impfschäden mitversichert?
Bei guten Tarifen sind Impfschäden versichert. Hierbei sollte man darauf achten, dass es sich nicht um eine Aufzählung der entsprechenden Schutzimpfungen handelt, sondern um eine offene Klausel, die auch neue Impfungen (wie zum Beispiel Covid-19) einschließen. Wichtig ist, dass die Unfallversicherung zum Zeitpunkt der entsprechenden Impfung bereits bestanden haben muss.
Wann und wie leistet die Berufsgenossenschaft (BG)?
Die BG leistet für Arbeits- und Wegeunfälle, sowie für Berufskrankheiten. Die Leistungen reichen dabei von medizinischen Behandlungen über Verletztengeld bis hin zu Rentenleistungen und Zahlungen an Hinterbliebene. Der Schutz über die Berufsgenossenschaft ist in Deutschland besser als in den meisten anderen Ländern, allerdings hat er auch Lücken. Zudem ist die Höhe der Versorgung nach einem Unfall teilweise sehr niedrig. Laut der Statistik der Gesetzlichen Unfallversicherung gab es 2019 insgesamt 1.058.219 gemeldete Arbeits- und Wegeunfälle, woraus 17.988 (=1,7%) neue Unfallrenten resultierten. Die durchschnittliche Unfallrente an Versicherte betrug 2019 etwa 546 Euro pro Monat.