Berufshaftpflichtversicherung
Für Notfallsanitäter, Rettungsassistenten & Rettungssanitäter
Im Rettungsdienst arbeitest du häufig unter schwierigen Bedingungen. Dazu gehören unter anderem gefährliche Einsatzstellen, schlechte Wetterbedingungen, andere Menschen (Patienten, Angehörige, Schaulustige, Kollegen etc.), aber auch du selbst (Müdigkeit, Zeitdruck, Stress, Unaufmerksamkeit etc.).
Obwohl du deine Arbeit sorgfältig und gewissenhaft machst, kann einmal ein Schaden entstehen. Die häufigsten Schadenursachen sind
Entsteht dem Patienten daraus ein gesundheitlicher Schaden oder Folgeschaden, wird regelmäßig ein Schadenersatz in finanzieller Form fällig. Dieser kann heute schnell einen sechsstelligen Betrag erreichen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung für angestellte oder freiberufliche Notfallsanitäter, Rettungsassistenten oder Rettungssanitäter schützt dich im Fall des Falles vor unangenehmen und mitunter existenzbedrohenden Forderungen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung für den Rettungsdienst (bei Angestellten auch Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung genannt) ist ein Vertrag, den du mit einem Versicherungsunternehmen abschließt.
Sollten Forderungen an dich gestellt werden, egal ob von einem Patienten oder von deinem Arbeit-/Auftraggeber, prüft der Versicherer diese Forderungen für dich. Berechtigte Forderungen werden dann durch den Versicherer bezahlt und unberechtigte Forderungen werden in deinem Namen abgewehrt.
Schadenersatz kann fällig werden, wenn Patienten oder Dritten ein Schaden an Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum entsteht. Er wird in aller Regel in Geld geleistet. Seine Höhe wird in vielen Fällen per Gerichtsentscheidung festgelegt.
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Erster Ansprechpartner für solche Schadenersatzforderungen ist regelmäßig der rettungsdienstliche Leistungserbringer, zum Beispiel eine Hilfsorganisation. Hat der Rettungsdienstmitarbeiter seine Sorgfaltspflicht verletzt und mit Vorsatz oder fahrlässig gehandelt, kann sein Arbeitgeber den Schadenersatz ganz oder teilweise von ihm verlangen. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe das möglich ist, wird normalerweise im entsprechenden Tarifvertrag geregelt (Details dazu in den FAQ). In manchen Bundesländern können Ansprüche auch direkt beim Rettungsfachpersonal geltend gemacht werden (sogenannte persönliche Haftung des Rettungsdienstmitarbeiters).
Genau in diesen Fällen greift dann auch eine Berufshaftpflichtversicherung für angestellte NotSan, RA oder RS. Eine gute Versicherung greift auch im Falle von grober Fahrlässigkeit!
Bei freiberuflich tätigem Rettungsfachpersonal werden Schadenersatzansprüche gewöhnlich in voller Höhe eingefordert, da hier – im Gegensatz zum Arbeitnehmer – keine auf Dauer angelegte Verbindung besteht. Aus diesem Grund ist eine BHV hier unverzichtbar.
Der Arbeitgeber (bei Angestellten) bzw. der Auftraggeber (bei freiberuflich Tätigen) verlässt sich darauf, dass Rettungsfachpersonal seine Arbeit zuverlässig und gewissenhaft erledigt.
Die Abweichung von der erwarteten Sorgfalt nennt sich Fahrlässigkeit. Sie wird in drei unterschiedliche Grade unterteilt:
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Im Gegensatz zur Fahrlässigkeit zeichnet sich Vorsatz dadurch aus, dass der Schaden bewusst und gewollt herbeigeführt wurde. Vorsatz liegt auch dann vor, wenn Rettungsfachpersonal die Patientenschädigung im Rahmen einer Behandlung oder Unterlassung für möglich hält und sie billigend in Kauf nimmt.
Warum ist das alles für dich als Retter wichtig? Bei Angestellten werden Schäden durch leichte Fahrlässigkeit in der Regel unproblematisch durch den Arbeitgeber bzw. dessen Versicherer übernommen.
Du hast noch keine Berufshaftpflichtversicherung für den Rettungsdienst? Dann vereinbare jetzt kostenlos eine Online-Beratung oder schreibe uns direkt eine Mail an kontakt@rettungsdienst-versicherung.de.
Du hast bereits eine Berufshaftpflichtversicherung? Dann prüfe jetzt anhand unserer kurzen ABCDE-Checkliste, ob du die wichtigsten Punkte beachtet hast.
Wie immer gilt: Die obige Checkliste und alle Informationen auf unseren Seiten stellen eine tolle Hilfe und erste Orientierung dar, können jedoch niemals die persönliche und individuelle Beratung ersetzen. Wenn du offene Fragen zum Thema Berufshaftpflichtversicherung für den Rettungsdienst hast, dann schreibe uns direkt eine Mail an kontakt@rettungsdienst-versicherung.de oder vereinbare kostenlos eine Online-Beratung.
Lade Dir jetzt unsere kostenlose Broschüre zur Berufshaftpflicht für den Rettungsdienst herunter. Dazu musst du uns lediglich deine Kontaktdaten zur Verifizierung hinterlassen. Anschließend senden wir dir den Download per E-Mail zu. Deine Daten werden natürlich nicht an Dritte weitergegeben.
Echte Beispiele von Rettungsdienstkollegen
Pauline, 27 Jahre alt, angestellte Notfallsanitäterin
Ausgangslage:
Paulines Lösung von rettungsdienst-versicherung.de:
Steffi, 32 Jahre alt, freiberufliche Notfallsanitäterin
Ausgangslage:
Steffis Lösung von rettungsdienst-versicherung.de:
Marco, 22 Jahre alt, angestellter Rettungssanitäter
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Holger, 34 Jahre alt, angestellter Notfallsanitäter mit Nebentätigkeit
Ausgangslage:
Holgers Lösung von rettungsdienst-versicherung.de:
Echte Beispiele von Rettungsdienstkollegen
Falsches Medikament verabreicht
xyz
Grober Behandlungsfehler in der Leitstelle
xyz
Amtshaftung: Was ist darunter zu verstehen?
Unter Amtshaftung versteht man, dass Patienten, Angehörige oder Dritte ihre Schadenersatzforderungen nicht direkt an das Rettungsfachpersonal richten können, sondern sich an den Träger des Rettungsdienstes wenden müssen.
Der Träger bzw. Arbeitgeber kann dann seinerseits den gezahlten Schadenersatz ganz oder teilweise bei seinem Personal einfordern, wenn dieses den Schaden durch Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit herbeigeführt hat.
Beachte: Bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen ist immer das Rettungsfachpersonal selbst verantwortlich. Die persönliche Schuld kann der Arbeitgeber oder Träger des Rettungsdienstes nicht übernehmen.
Arbeitgeber: Wann haftet dein Arbeitgeber?
Dein Arbeitgeber muss den verursachten Schaden komplett selbst übernehmen, wenn du den Schaden mit leichter Fahrlässigkeit verursacht hast.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden „unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt“.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz musst in aller Regel du selbst den Schaden komplett übernehmen.
Arbeitnehmerhaftung: Wann haftest du als Arbeitnehmer?
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftest du als Arbeitnehmer in der Regel voll.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden „unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt“.
Azubis: Brauchst du als NotSan-Azubi eine BHV?
Als Azubi hast du vor allem deinen Geldbeutel im Blick, da das Ausbildungsgehalt überschaubar ist. Natürlich bist du mit einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung für den Rettungsdienst auf der sicheren Seite. Bevor du allerdings das Geld dafür in die Hand nimmst, solltest du überprüfen, ob du bereits eine Privathaftpflichtversicherung (wenn du direkt aus der Schule kommst, bist du oft über deine Eltern versichert) und eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast.
Wenn du dir nicht sicher bist oder Fragen dazu hast, dann melde dich einfach bei uns!
Beamte: Wie haften Beamte im Rettungsdienst?
Beamte sind grundsätzlich vom Prinzip der Amtshaftung geschützt, so dass zivilrechtliche Ansprüche sich nicht gegen sie direkt richten können.
Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit können jedoch auch Beamte von ihrem Dienstherrn in Regress genommen werden.
Bundesländer: Wie sehen die Regeln in den verschiedenen Bundesländern aus?
DBRD-Mitglied: Brauchst du als DBRD-Mitglied auch eine BHV?
Der DBRD bietet für seine Mitglieder eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro an. Wenn dir diese Deckungssumme ausreicht, benötigst du keine eigene BHV zusätzlich. Der Versicherungsschutz des DBRD gilt jedoch nur für diejenigen Retter, die in einem Anstellungsverhältnis sind.
Wenn du also komplett freiberuflich arbeitest, regelmäßig oder ab und zu Dienste auf Honorarbasis fährst oder im Ehrenamt rettest, hast du über den DBRD dafür keinen Versicherungsschutz. Dann kommst du um eine Berufshaftpflichtversicherung für den Rettungsdienst nicht umhin.
Deckungssumme: In welcher Höhe solltest du dich absichern?
Die Deckungssumme ist der Beitrag, den der Versicherer maximal für einen Schaden übernimmt. Übersteigt die Höhe der Schadenersatzforderungen die Deckungssumme, musst du die Differenz selbst bezahlen.
Aus diesem Grund ist die Wahl einer ausreichend hohen Deckungssumme unerlässlich. Heute angebotene Berufshaftpflichtversicherungen für den Rettungsdienst haben Deckungssummen von 3 bis 10 Millionen Euro.
Mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro bist du gut aufgestellt. Wer regelmäßig auf Honorarbasis tätig ist oder potenziell besonders gut verdienende Patienten hat, sollte eher 10 Millionen Euro absichern. Das Upgrade kostet nicht viel mehr.
Ehrenamt: Wie haften ehrenamtliche Retter?
Da ehrenamtliche Kollegen im Rettungsdienst keine Bezahlung, sondern nur eine Aufwandsentschädigung erhalten, können sie lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Regress genommen werden.
Fahrlässigkeit: Was bedeutet leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit?
Privathaftpflichtversicherung: Reicht sie als Versicherungsschutz aus?
Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) ist mit die wichtigste Versicherung, die jeder haben sollte. Die PHV kommt dann ins Spiel, wenn du als Privatperson jemand anderem einen Schaden zufügst.
Wenn du hingegen als RS, RA oder NotSan deiner beruflichen Tätigkeit nachgehst, leistet deine PHV nicht.
Rettungssanitäter: Braucht auch ein RS eine BHV?
Manchmal hört man die Aussage, dass ein Rettungssanitäter im Notfalleinsatz keine Verantwortung trägt, da diese in der Regel von einem (formal) höherqualifizierten RA, NotSan oder Notarzt getragen wird. Das stimmt nur teilweise. Auch ein Rettungssanitäter kann selbstverständlich für die von ihm übernommenen Aufgaben haftbar gemacht werden.
Dabei kann es zum Beispiel um Tätigkeiten wie das Aufziehen von Medikamenten gehen. Wenn der Patient dann aufgrund eines Fehlers des RS eine viel zu niedrige oder zu hohe Dosis oder gar das falsche Medikament erhält und dadurch einen Schaden erleidet, kann der RS dafür zur Verantwortung gezogen werden. Grundsätzlich wird bei der Prüfung der Haftungsfrage untersucht, welches Teammitglied welchen Anteil an der Schadenentstehung hatte.
Auch abseits der Notfallrettung, nämlich im Krankentransport, können RS als Transportführer für fehlerhaftes Handeln zur Verantwortung gezogen werden, zum Beispiel wenn ein Patient gar nicht oder nicht fachgerecht transportiert wird.
Eine besondere Gefahr besteht auch für Rettungssanitäter dann, wenn sie ausschließlich freiberuflich (sehr selten) oder auf Honorarbasis tätig werden.
Eine Berufshaftpflichtversicherung für den Rettungsdienst ist daher auch für Rettungssanitäter wichtig und sinnvoll.
Rechtsschutzversicherung: Brauchst du sie zusätzlich zur BHV?
Wie die Namen schon vermuten lassen, sind Rechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung zwei verschiedene Versicherungen. Im Idealfall greifen beide so ineinander, dass der RS, RA oder NotSan außer der Selbstbeteiligung keine Kosten zu tragen hat.
Die Berufshaftpflichtversicherung für den Rettungsdienst kümmert sich um die Prüfung der Haftpflichtfrage. Sie wehrt unbegründete Ansprüche an den Versicherungsnehmer ab und bezahlt diejenigen Ansprüche, die gerechtfertigt sind. Bei manchen BHV ist auch ein Strafrechtsschutz enthalten.
Die Rechtsschutzversicherung hingegen deckt einen größeren Bereich ab, nämlich private und berufliche Streitigkeiten, Verkehrsdelikte sowie – im Idealfall – einen sehr umfangreichen und leistungsstarken erweiterten Strafrechtsschutz. Hierbei geht sie deutlich weiter als die BHV. Dafür bezahlt die Rechtsschutzversicherung allerdings – im Gegensatz zur BHV – niemals einen Schadenersatz an einen Geschädigten.
Vorsatz: Was bedeutet Vorsatz?
„Vorsätzlich handelt nicht nur, wer mit Absicht seine Pflichten beziehungsweise das Leben, die Gesundheit oder sonstige Rechtsgüter (zum Beispiel Eigentum, Ehre, Geheimbereich) des Patienten verletzt, sondern auch, wer deren Verletzung im Rahmen einer Handlung oder eines Unterlassens für möglich hält und billigend in Kauf nimmt“.
Notfallsanitäter heute, 7. Auflage, S. 1345
Zeitpunkt: Wann ist der Abschluss für dich sinnvoll?
Grundsätzlich ist der Abschluss immer so früh wie möglich sinnvoll, da ausschließlich solche Schäden versichert sind, die nach dem Beginn der Versicherung eingetreten sind.