Unfallversicherung
Für Notfallsanitäter, Rettungsassistenten & Rettungssanitäter
Im Rettungsdienst kommst du häufig in Situationen mit einem deutlich erhöhten Verletzungsrisiko. Zu den möglichen Gefahrenquellen gehören zum Beispiel
Wenn du dich im Dienst verletzt, kommt häufig die Berufsgenossenschaft dafür auf – wenn du dich an alle Sicherheitsvorschriften (zum Beispiel Persönliche Schutzausstattung) gehalten hast. Zu den genauen Voraussetzungen und Leistungen findest du weiter unten in den FAQ nähere Informationen.
Wie du aus deiner Rettungsdienstpraxis sicher weißt, passieren die meisten Unfälle jedoch nicht bei der Arbeit, sondern in der Freizeit bzw. zu Hause. In diesen Fällen hast du keinen Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft. Eine private Unfallversicherung hingegen schützt dich rund um die Uhr.
Für die Versicherung ist ein Unfall ein „plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Das hört sich komplizierter an, als es eigentlich ist.
Eine kleine Faustformel für Rettungsdienstler kann lauten: Wer unfallchirurgisch behandelt werden sollte, erfüllt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Unfallbegriff der Unfallversicherung.
Entscheidend ist: Eine private Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag und weltweit. Es kommt also nicht darauf an, ob dir der Unfall im Dienst oder privat, tags oder nachts, in Deutschland oder im Ausland passiert.
Eine Unfallversicherung ist ein Vertrag, der dir hilft, nach einem schweren Unfall mit bleibenden Schäden finanziell sicher aufgestellt zu sein und dein Leben an die neuen Gegebenheiten anpassen zu können.
Unter anderem die folgenden Punkte sind über eine Unfallversicherung nicht versichert:
Eine Unfallversicherung kannst du ganz nach deinem persönlichen Bedarf anpassen. Dazu kannst du jede der folgenden Leistungen individuell festlegen.
Invaliditätsleistung:
Ist die zentrale Leistung der Unfallversicherung. Wenn durch einen Unfall eine Invalidität zurückbleibt, wird sie vom Versicherer ausbezahlt. Berechnung: Grad der Invalidität x Invaliditätssumme = Invaliditätsleistung. Der Grad der Invalidität berechnet sich anhand der Gliedertaxe (siehe FAQ), die dem Vertrag zugrunde liegt.
Progression:
Die Progression ist ein Mehrleistungsmodell , das für den Fall schwerer Verletzungen gedacht ist. Bei einer Invalidität von >25% wird die Invaliditätsleistung aus dem Mehrfachen der Invaliditätssumme gebildet. Gängige Progressionen sind etwa 225, 350 und 500%. Beispiel: Bei einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro und einer Progression von 500% wird bei 100% Invalidität eine Invaliditätsleistung von 500.000 Euro fällig.
Unfallrente:
Wenn durch einen Unfall eine Invalidität von mindestens 50% entsteht, wird lebenslang monatlich eine Unfallrente bezahlt. Eine Unfallrente ist dann besonders wichtig, wenn du keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder anderweitige Arbeitskraftabsicherung hast.
Todesfallsumme:
Wenn die Folgen eines Unfalls so schwer sind, dass die versicherte Person verstirbt, wird eine Todesfallleistung in der vereinbarten Höhe ausgezahlt.
Krankenhaustagegeld:
Es wird für jeden Tag ausgezahlt, an dem sich die versicherte Person wegen eines Unfalls in vollstationärer Behandlung befindet.
Tagegeld:
Das Tagegeld oder auch Genesungsgeld wird in der Regel für die gleiche Anzahl von Tagen bezahlt wie das Krankenhaustagegeld.
Übergangsleistung:
Die Übergangsleistung ist dazu gedacht, den Finanzbedarf bis zur Auszahlung einer Invaliditätsleistung zu überbrücken. Sie wird dann bezahlt, wenn die versicherte Person durch die Folgen des Unfalls über einen längeren Zeitraum erheblich eingeschränkt ist.
und einige andere.
Du hast noch keine Unfallversicherung? Dann vereinbare jetzt kostenlos eine Online-Beratung oder schreibe uns direkt eine Mail an kontakt@rettungsdienst-versicherung.de.
Du hast bereits eine Unfallversicherung? Dann prüfe jetzt anhand unserer kurzen ABCDE-Checkliste, ob du die wichtigsten Punkte beachtet hast.
Wie immer gilt: Die obige Checkliste und alle Informationen auf unseren Seiten stellen eine tolle Hilfe und erste Orientierung dar, können jedoch niemals die persönliche und individuelle Beratung ersetzen. Wenn du offene Fragen zum Thema Unfallversicherung für Rettungsdienstmitarbeiter hast, dann schreibe uns direkt eine Mail an kontakt@rettungsdienst-versicherung.de oder vereinbare kostenlos eine Online-Beratung.
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Echte Beispiele von Rettungsdienstkollegen
Freizeitunfall 1:
Notfallsanitäterin Linda macht mit ihrem Freund Hagen Urlaub in Österreich. Bei einer Bergtour rutscht Linda aus und stürzt etwa vier Meter in eine Felsspalte. Bei dem Sturz zieht sie sich eine Beckenringfraktur sowie eine dislozierte Oberschenkelfraktur links zu. Trotz umgehender Rettung durch die Bergwacht und umgehende, fachgerechte Operation in einem Salzburger Unfallkrankenhaus bleibt ihr linkes Bein deutlich in seiner Funktion eingeschränkt, weshalb sie zukünftig nicht mehr im Fahrdienst arbeiten kann. Mit ihrem Arbeitgeber vereinbart sie, nach einer längeren Reha die Ausbildung zur Leitstellendisponentin zu absolvieren. Ihr Unfallversicherer stellt eine Invalidität von 55% fest und zahlt ihr daraufhin eine Invaliditätsleistung von 130.000 Euro einmalig sowie eine lebenslange Unfallrente von 1.500 Euro monatlich. Daraufhin ziehen Linda und Hagen ohne finanzielle Sorgen von ihrer bisherigen Dach- in eine Erdgeschosswohnung und Linda kauft sich ein neues Auto mit Automatikgetriebe, um mit dem verletzten Bein nicht mehr kuppeln zu müssen.
Freizeitunfall 2:
Rettungsassistent Julian ist mit seiner Freundin Lena im Urlaub auf Fuerteventura. Bei einer gemeinsamen Quad-Tour wird Julian mit seinem Quad aus einer Kurve getragen und in ein Gebüsch geschleudert. Da er nur einen Jethelm ohne Visier trug, verlor er bei dem Unfall seine Schneidezähne und zog sich umfangreiche Verletzungen im Gesicht zu. Nach Rücksprache mit seinem Unfallversicherer flog er zwei Tage später nach Deutschland zurück und begab sich in die Behandlung eines plastischen Chirurgen, der sein Gesicht so operieren konnte, dass lediglich zwei kleine Narben dauerhaft zurückbleiben würden. Für die Schneidezähne bekam er anschließend professionellen und hochwertigen Zahnersatz. Für die kosmetische Operation sowie den Zahnersatz zahlte sein Unfallversicherer insgesamt 13.700 Euro.
Keine Leistung der BG:
Rettungsassistent Alexander rutscht während seines Dienstes auf dem frisch gewischten Boden der Herrentoilette aus und zieht sich eine distale Radiusfraktur rechts zu. Von der Berufsgenossenschaft erhält Alexander keine Leistung, da der Toilettengang „nicht zur unmittelbaren Ausübung der beruflichen Tätigkeit“ zählt. Zum Glück hat er eine private Unfallversicherung.
Eingeschränkte Leistung der BG:
Notfallsanitäterin Kim wird mit ihrer Kollegin in einer warmen Sommernacht mit dem Stichwort „Synkope“ auf eine nahegelegene Landstraße alarmiert. Beim Aussteigen aus dem RTW wird sie von einem Fahrzeug zu spät gesehen, touchiert und in den Straßengraben geschleudert. Sie zieht sich eine Beckenfraktur zu, wochenlange Krankenhausbehandlungen und mehrere Monate Arbeitsunfähigkeit sind die Folge. Die Berufsgenossenschaft leistet nur sehr zurückhaltend, da Kim beim Aussteigen aus dem RTW keine Schutzjacke mit Reflexstreifen getragen hatte, da ihr sehr warm war. Das Blaulicht hatte sie zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer laufen lassen. Während sich der Streit mit der Berufsgenossenschaft bis zum Sozialgericht hinzieht, erhält Kim umfassende Leistungen aus ihrer Unfallversicherung für Rehamaßnahmen und bekommt eine Invaliditätsleistung von insgesamt 18.000 Euro. In dem Verfahren vor dem Sozialgericht wird entschieden, dass die BG für alle Behandlungskosten aufkommen muss, eine darüber hinausgehende dauerhafte Leistung erhält sie nicht, da die BG grundsätzlich erst ab 20% Invalidität leistet.
Wann solltest du die Versicherung abschließen?
Je früher du eine Unfallversicherung abschließt, umso früher bist du optimal geschützt. Außerdem ist der Beitrag günstiger, je jünger du bist.
Wer ist versichert?
In einer Unfallversicherung kannst du neben dir selbst auch deine Ehefrau oder deinen Ehemann mitversichern, deine Lebensgefährtin oder deinen Lebensgefährten (sofern ihr zusammen wohnt), sowie deine oder eure Kind/er.
Wie lange dauert die Wartezeit?
Der Versicherungsschutz kann in der Regel am nächsten Tag beginnen, für einzelne Teile (zum Beispiel Infektionen) gibt es je nach Versicherer unterschiedliche Wartezeiten.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt weltweit
Du hast eine Berufs-, Erwerbs- oder Grundfähigkeitsversicherung?
Sehr gut! Dann kannst du überlegen, ob du ergänzend eine Unfallversicherung abschließen möchtest. Dies kann je nach vereinbarter Monatsrente, Beitrag und Endalter eine sinnvolle Möglichkeit sein.
Du hast keine Berufs-, Erwerbs- oder Grundfähigkeitsabsicherung?
Dann solltest du zuerst prüfen, ob du deine Arbeitskraft umfassend absichern kannst. Die Arbeitskraftabsicherung geht in der Regel deutlich weiter als eine Unfallversicherung, da sie auch bei Krankheiten und nicht nur bei Unfällen leistet.
Wann ist eine Unfallrente sinnvoll?
Eine Unfallrente ist immer dann besonders sinnvoll, wenn du deine Arbeitskraft gar nicht oder nur in einer geringen Höhe (zum Beispiel 750 oder 1.000 Euro) abgesichert hast. Eine Unfallrente wird gezahlt, wenn du nach den Regelungen deiner Unfallversicherung einen Invaliditätsgrad von mindestens 50% hast. Im Gegensatz zur Arbeitskraftabsicherung wird die Unfallrente auch nicht „nur“ bis zu einem Endalter (z.B. bis zum 60./65./67. Lebensjahr) bezahlt, sondern lebenslang.
Was ist eine Gliedertaxe?
Eine Gliedertaxe liegt jeder Unfallversicherung zugrunde. Sie ist von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Sie besagt, wie „wertvoll“ ein Körperteil ist bzw. welche Entschädigung der Verlust eines Körperteils oder seiner Funktion zur Folge hat. Die Angaben erfolgen in Prozent pro Körperteil. In einer sehr guten Gliedertaxe A beträgt der Wert eines Fußes 70%, während hingegen eine mittelmäßige Gliedertaxe B dem Fuß nur 40% beimisst. Das bedeutet bei einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro, 500% Progression und einer Unfallrente von 1.500 Euro pro Monat, dass bei Versicherer A beim Verlust eines Fußes eine Entschädigung von 260.000 Euro und eine lebenslange Rente von 1.500 Euro gezahlt wird, während bei Versicherer B lediglich 70.000 Euro und keine Rente gezahlt werden.
Wieso musst du deinen Beruf (richtig) angeben?
Der Beruf ist eines der maßgeblichen Kriterien für die Einschätzung deines Unfallrisikos durch den Versicherer. Je geringer das Unfallrisiko ist, umso geringer fällt auch der Beitrag in der Unfallversicherung aus. Dadurch liegt klar auf der Hand, dass ein Bürokaufmann in der Unfallversicherung weniger bezahlen muss als ein im Fahrdienst tätiger Notfallsanitäter. Wenn du laut deinem Vertrag also Bürokaufmann bist und bei der Anfahrt mit Sonderrechten bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wirst, wird der Versicherer in der Regel eine Leistung komplett verweigern, da dir selbiges als Bürokaufmann nicht (oder mit einer deutlich geringeren Wahrscheinlichkeit) passiert wäre. Es ist daher wichtig, dass deine Unfallversicherung deine tatsächliche Tätigkeit widerspiegelt. Die Notfallsanitäterin, die mittlerweile nur noch als Leitstellendisponentin tätig ist, kann hier Beitrag sparen. Der Notfallsanitäter, der neu auf den Rettungshubschrauber kommt, wird zukünftig mehr für seine Unfallversicherung bezahlen müssen.
Wieso sind die Gesundheitsfragen so wichtig?
Neben dem Beruf sind auch die Gesundheitsfragen für den Versicherer sehr wichtig, um dein individuelles Risiko richtig einzuschätzen. Eine unwahre oder unvollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen kann bedeuten, dass du bei einem Unfall deutlich weniger oder gar keine Leistung erhältst. Häufig ist es für den Unfallversicherer gar kein Problem, wenn du nicht komplett gesund bist. Es gibt mittlerweile auch einige leistungsstarke Tarife mit einer eingeschränkten oder sogar ganz ohne Gesundheitsprüfung. Je nachdem, wie deine individuelle Situation aussieht, empfehlen wir dir den richtigen Versicherer und Tarif. Sprich uns einfach an!
Welche Kostenpositionen sollte deine Unfallversicherung noch enthalten?
Mit den individuell vereinbarten Leistungen wie Invaliditätsleistung und Unfallrente sicherst du dich vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls ab. Nach einem solchen Unfall muss es aber natürlich auch um eine bestmögliche Genesung gehen! Daher sollte deine Unfallversicherung auch wichtige Kosten wie kosmetische Operationen, Zahnersatz und Zahnbehandlung erstatten, die in aller Regel nicht von deiner gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Gute Tarife erstatten zum Beispiel für kosmetische Operationen bis zu 50.000 Euro oder sogar unbegrenzt.
Was muss ich beim Thema Infektionen beachten?
Infektionen sind für Rettungsfachpersonal ein wichtiges Thema. Nicht immer sind Infektionen in Unfallversicherungen versichert und auch in guten Verträgen gibt es Lücken. Umso wichtiger ist es, darauf zu achten, dass sie so umfangreich wie möglich in deinem Vertrag enthalten sind. Hierbei geht es um eine sogenannte erweiterte Infektionsklausel, um Infektionen durch Tierbisse oder Insektenstiche sowie um Infektionen von Wunden. Manche Versicherer bieten auch eine spezielle Infektionsklausel für Heilberufe an, die für Rettungsdienstler sinnvoll sein kann.
Welche Erweiterungen des Unfallbegriffs sind für Rettungsfachpersonal sinnvoll?
Hier sind vor allem Vergiftungen durch Gase, Dämpfe und andere schädliche Stoffe zu nennen, da diese verhältnismäßig häufig vorkommen. Der Unfallbegriff sollte sich weiter auf Ertrinken und Ersticken, sowie auf Explosions- oder sonstige Druckwellen und mechanische / chemische / elektrische Einwirkungen erstrecken. Gute Unfallversicherungen decken auch Schäden durch Ohnmachts- oder Schwindelanfälle ab, sowie Einschlafen infolge Übermüdung.
Sind Impfschäden mitversichert?
Bei guten Tarifen sind Impfschäden versichert. Hierbei sollte man darauf achten, dass es sich nicht um eine Aufzählung der entsprechenden Schutzimpfungen handelt, sondern um eine offene Klausel, die auch neue Impfungen (wie zum Beispiel Covid-19) einschließen. Wichtig ist, dass die Unfallversicherung zum Zeitpunkt der entsprechenden Impfung bereits bestanden haben muss.
Wann und wie leistet die Berufsgenossenschaft (BG)?
Die BG leistet für Arbeits- und Wegeunfälle, sowie für Berufskrankheiten. Die Leistungen reichen dabei von medizinischen Behandlungen über Verletztengeld bis hin zu Rentenleistungen und Zahlungen an Hinterbliebene. Der Schutz über die Berufsgenossenschaft ist in Deutschland besser als in den meisten anderen Ländern, allerdings hat er auch Lücken. Zudem ist die Höhe der Versorgung nach einem Unfall teilweise sehr niedrig. Laut der Statistik der Gesetzlichen Unfallversicherung gab es 2019 insgesamt 1.058.219 gemeldete Arbeits- und Wegeunfälle, woraus 17.988 (=1,7%) neue Unfallrenten resultierten. Die durchschnittliche Unfallrente an Versicherte betrug 2019 etwa 546 Euro pro Monat.
Wieso solltest du eine Dynamik vereinbaren?
Durch die Inflation und einen steigenden Lebensstandard ist mit zunehmendem Lebensalter eine höhere Leistung aus der Unfallversicherung sinnvoll. Darum bieten viele Versicherer eine sogenannte Dynamik an, durch die die Beiträge und Leistungen jedes Jahr zum Beispiel um 3% steigen. Eine Dynamik ist sinnvoll und verpflichtet dich zu nichts. Die meisten Versicherer bieten an, ein oder zwei Jahre hintereinander der Dynamik zu widersprechen und sie im darauffolgenden Jahr wieder anzunehmen, wenn dir der Beitrag sonst zu stark steigt. Je nach Versicherer fällt die Dynamik nach zwei oder drei Widersprüchen weg und die Leistungen bleiben zukünftig konstant. Trotzdem kannst du in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt den Wiedereinschluss der Dynamik vereinbaren.
Du bist Mitglied im Deutschen Berufsverband Rettungsdienst?
Sehr gut, das ist ein toller Verband, der sich für unsere Interessen als Rettungsdienstler stark macht! Der DBRD bietet seinen Mitgliedern über einen Gruppenvertrag auch Leistungen bei Unfällen. Laut seiner Webseite beträgt die Invaliditätssumme 30.000 Euro. Bei der vereinbarten Progression von 350% können somit bis zu 105.000 Euro bei 100% Invalidität ausgezahlt werden. Hierbei handelt es sich für alle DBRD-Mitglieder um eine Grundabsicherung. Besonders diejenigen, die ihre Arbeitskraft nicht durch eine Berufs-, Erwerbs- oder Grundfähigkeitsabsicherung abgesichert haben, sollten unbedingt darüber hinaus privat vorsorgen, da die Summen des DBRD deutlich zu niedrig sind, um eine längere oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit finanziell aufzufangen.