Rechtsschutzversicherung
Für Notfallsanitäter, Rettungsassistenten & Rettungssanitäter
Warum ist eine Rechtsschutzversicherung für Rettungsdienstler besonders sinnvoll? Als Rettungsdienstler – egal ob NotSan, RA oder RS – kommst du häufiger in brenzlige Situationen als andere Menschen. Da ist es ganz natürlich, dass einmal Fehler passieren oder sich die Gemüter erhitzen.
Manchmal kommt es dann sofort oder auch erst im Nachhinein zu rechtlichen Konsequenzen, die aus ganz unterschiedlichen Richtungen kommen können. Im Folgenden findest du einige Beispiele, die dir speziell im Rettungsdienst passieren können.
Probleme mit Ärzten, Notärzten oder dem ÄLRD wegen
Ärger mit dem Arbeitgeber wegen
Probleme mit Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen
Schwierigkeiten mit Patienten oder Angehörigen wegen
Einige passende Schadenbeispiele findest du weiter unten.
Je größer das Problem ist, umso eher wirst du die Hilfe eines Rechtsanwaltes benötigen. Dann ist es gut, wenn du ohne Rücksicht auf entstehende Kosten einen auf das jeweilige Rechtsgebiet (zum Beispiel Strafrecht oder Arbeitsrecht) spezialisierten Fachanwalt zurate ziehen kannst.
Aus diesem Grund ist eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung für jeden Rettungsdienstler unabdingbar.
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein Vertrag, der dir dabei hilft, deine rechtlichen Interessen zu wahren und durchzusetzen.
Sie deckt eine ganze Reihe an Kosten. Dazu gehören die Kosten deines Anwaltes, die Kosten des Prozessgegners (sofern du diese zu tragen hast), sowie die Gerichtskosten und Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige.
Je nachdem, welchen Umfang du vereinbarst, können verschiedene Bereiche abgedeckt werden:
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In einem guten und umfassenden Vertrag sind die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr und erweiterter Straf-Rechtsschutz enthalten. Die Abwahl einzelner Bereiche ist nicht sinnvoll, da sie teilweise ineinander greifen und du sonst im Ernstfall vielleicht gar keinen oder nur teilweisen Versicherungsschutz hast.
Unter anderem die folgenden Punkte sind über eine Rechtsschutzversicherung nicht versichert:
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Du hast noch keine Rechtsschutzversicherung? Dann schreibe uns direkt eine Mail an kontakt@rettungsdienst-versicherung.de oder vereinbare kostenlos eine Online-Beratung.
Du hast bereits eine Rechtsschutzversicherung? Dann prüfe jetzt anhand unserer kurzen ABCDE-Checkliste, ob du die wichtigsten Punkte beachtet hast.
Wie immer gilt: Die obige Checkliste und alle Informationen auf unseren Seiten stellen eine tolle Hilfe und erste Orientierung dar, können jedoch niemals die persönliche und individuelle Beratung ersetzen. Wenn du offene Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung für Rettungsdienstmitarbeiter hast, dann schreibe uns direkt eine Mail an kontakt@rettungsdienst-versicherung.de oder vereinbare kostenlos eine Online-Beratung.
Lade Dir jetzt unsere kostenlose Broschüre herunter. Dazu musst du uns lediglich deine Kontaktdaten zur Verifizierung hinterlassen. Anschließend senden wir dir den Download per E-Mail zu. Deine Daten werden natürlich nicht an Dritte weitergegeben.
Echte Beispiele von Rettungsdienstkollegen
Privat-Rechtsschutz:
Traumküche mit Mängeln:
Rettungssanitäterin Lisa zieht mit ihrem Freund Paul in die erste gemeinsame Wohnung. Nach langer Suche entscheiden sie sich für die perfekte Küche inklusive Aufbau. Als die Küche nach Wochen endlich geliefert und aufgebaut wird, stellen Lisa und Paul erschreckt fest, dass sich ein langer Kratzer über mehrere Schränke zieht. Das Möbelhaus weist jegliche Schuld von sich und seinen Handwerkern und lehnt einen Ersatz daher ab. Mit der Hilfe ihrer Rechtsschutzversicherung ziehen Lisa und Paul vor Gericht. Fotos der Küche, die Lisa stolz direkt während des Aufbaus auf Facebook gepostet hat, zeigen eindeutig, dass der Kratzer bei oder vor dem Aufbau entstanden sein muss. Das Gericht entscheidet daher für die beiden, woraufhin das Möbelhaus den Mangel beseitigen muss.
Berufs-Rechtsschutz:
Tarifvertrag mit Hindernissen:
Alexander W., Notfallsanitäter bei einer großen Hilfsorganisation, ist empört. Gemäß dem ausgehandelten Tarifvertrag sollte er ab dem 01.04.2021 eine Zulage in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten, da er seit einem halben Jahr NotSan ist und davor fünf Jahre RA war. Sein Arbeitgeber verweigert ihm die Zahlung der Zulage mit der Begründung, er habe bis zur seiner NotSan-Prüfung einen Arbeitsvertrag als RS gehabt und sei somit „nicht als RA tätig gewesen“. Da er in Gesprächen mit der Personalabteilung und der Geschäftsführung nicht weiterkommt, wendet sich Alexander an seinen Rechtsschutzversicherer. Dieser vermittelt ihm einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der nach einem Schreiben an und einem Telefonat mit dem Geschäftsführer erreichen kann, dass seine gesamte Tätigkeit als RA berücksichtigt wird und er die Zulage somit von Anfang an bekommt.
Verkehrs-Rechtsschutz:
Das Traumauto:
Nach dem Bestehen ihres NotSan-Examens kauft sich Laura ihr lange ersehntes Traumauto. Der Jahreswagen mit wenigen Kilometern wird ihr vom Autohaus A als unfallfrei und ohne Mängel verkauft. Bereits nach wenigen Hundert Kilometern ruckelt das Fahrzeug jedoch zunehmend. Laura fährt in eine Vertragswerkstatt B, wo man ihr nach eingehender Prüfung mitteilt, das Automatikgetriebe habe einen Defekt. Das Autohaus A, das ihr den Wagen verkauft hatte, möchte die Kosten für die Reparatur nicht übernehmen und unterstellt Laura, sie habe den Schaden am Getriebe selbst verursacht. Das möchte Laura nicht auf sich sitzen lassen. Sie nimmt sich auf Kosten ihrer Rechtsschutzversicherung einen Anwalt. Vor Gericht erreicht sie, dass der Verkäufer ihr die Reparatur sowie einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur bezahlen muss.
Strafrechtsschutz:
Unterlassene Hilfeleistung:
NotSan Paula und RS Max werden mit ihrem RTW mit dem Stichwort „Bewusstlose Person“ alarmiert. Die Anfahrt zur Einsatzstelle dauert mit Sondersignal 13 Minuten. Während der Anfahrt teilt die Leitstelle mit, dass das NEF aus dem Nachbar-Leitstellenbereich kommt und somit erst etwa 10 Minuten später eintreffen werde. Paula und Max werden von der Ehefrau des Patienten empfangen und ins Schlafzimmer geleitet, wo ein etwa 50jähriger Mann auf dem Boden liegt. Paula führt schnell und routiniert ihr ABCDE-Schema durch mit folgendem Ergebnis: Atemstillstand, zentral kein Puls tastbar, GCS 3, Pupillen weit und lichtstarr. Paula vereinbart mit Max, auf eine Reanimation zu verzichten, da der Patient als sicheres Todeszeichen eine Leichenstarre aufweise und eiskalt sei. Im EKG zeigt sich eine Asystolie. Paula teilt der Ehefrau mit, dass ihr Mann verstorben sei. Der etwa neun Minuten später eintreffende Notarzt kommt zum gleichen Ergebnis und stellt eine vorläufige Todesbescheinigung aus. Das könne unmöglich sein, entgegnet die Ehefrau, schließlich habe sie ihn „gerade eben noch gesehen“.
Wochen später bekommt Paula Post von der örtlichen Staatsanwaltschaft. Sie werde beschuldigt, sich der unterlassenen Hilfeleistung gem. §323c StGB strafbar gemacht zu haben. Zum Glück hat Paula eine gute Rechtsschutzversicherung und beauftragt umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger damit, sich für sie einzusetzen. Dieser bringt in Erfahrung, dass die Witwe des Patienten behauptet, Paula als Verantwortliche habe schuldhaft eine Reanimation unterlassen. Dem Anwalt gelingt es im Ermittlungsverfahren den Vorwurf zu entkräften, sodass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.
Du bist in der Gewerkschaft ver.di?
Sehr gut, denn ver.di setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Gehalt etc.) ein. Darüber hinaus haben Mitglieder von ver.di laut Satzung Anspruch auf Rechtsschutz. Der Anspruch bezieht sich im Wesentlichen auf alles, was mit der Berufsausübung zu tun hat. Besonders im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts hat ver.di eine große Expertise. In privaten Streitfällen, sowie im Immobilien- und Verkehrsbereich hast du über ver.di in aller Regel jedoch keinen Rechtsschutz. Warum solltest auch du als ver.di-Mitglied eine Rechtsschutzversicherung haben? Dein eigener Vertrag schützt dich in nahezu allen Rechtsgebieten, rund um die Uhr und weltweit. Der ver.di-Rechtsschutz deckt in der Regel nur Streitfälle im Zusammenhang mit deiner Berufstätigkeit ab. Zudem ermöglicht dir deine eigene Rechtsschutzversicherung, den spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der dich am besten vertreten kann (vergleichbar mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus).
Du bist Mitglied im Deutschen Berufsverband Rettungsdienst?
Sehr gut, das ist ein toller Verband, der sich für unsere Interessen als Rettungsdienstler stark macht! Der DBRD bietet seinen Mitgliedern Leistungen in den Bereichen Strafrecht und Arbeitsrecht an. Warum solltest auch du DBRD-Mitglied eine Rechtsschutzversicherung haben? Dein eigener Vertrag schützt dich in nahezu allen Rechtsgebieten, rund um die Uhr und weltweit. Der DBRD-Rechtsschutz deckt in der Regel nur Streitfälle im Zusammenhang mit deiner Berufstätigkeit ab. Zudem ermöglicht dir deine eigene Rechtsschutzversicherung, den spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der dich am besten vertreten kann (vergleichbar mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus).
Wann solltest du die Versicherung abschließen?
Jeder Rettungsdienstler sollte möglichst früh eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um besonders in Fällen von Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder bei Vorwürfen einer Straftat abgesichert zu sein. Es sind nur Fälle versichert, die nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung (und Ablauf einer evtl. Wartezeit) eintreten.
Wer ist versichert?
Je nach Versicherungsbedingungen sind in einem Rechtsschutz-Vertrag folgende Personen versichert: Der Versicherungsnehmer selbst, sein Ehe- und Lebenspartner, Kinder (solange diese unverheiratet und minderjährig sind, darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen).
Wie lange dauert die Wartezeit?
Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate, d.h. dass deine Rechtsschutzversicherung mindestens seit Monaten bestehen muss, damit ein Schaden versichert sein kann.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt in der Regel weltweit, jedoch mit unterschiedlichen Konditionen für Europa und den Rest der Welt.