Rechtsschutzversicherung
für Notärzte
Als Notärztin oder Notarzt kommst du deutlich häufiger in brenzlige Situationen als andere Ärzte. Bei manchen Einsätzen bist du von Anfang an dabei, bei anderen kommst du erst hinzu, wenn es richtig brennt. Bei allen Einsätzen jedoch trägst du die medizinische Verantwortung.
Im Gegensatz zur Klinik oder zur Praxis hast du im Notarztdienst häufig ganz andere Ausgangsvoraussetzungen. Dazu gehören zum Beispiel:
Viele dieser Faktoren machen den Reiz des Notarztdienstes überhaupt erst aus. Gleichzeitig sind sie oft dafür verantwortlich, dass Fehler passieren oder sich die Gemüter erhitzen.
Manchmal kommt es dann sofort oder auch erst im Nachhinein zu rechtlichen Konsequenzen, die aus ganz unterschiedlichen Richtungen kommen können. Im Folgenden findest du einige Beispiele, die dir speziell im Notarzteinsatz passieren können.
Probleme mit Patienten oder Angehörigen wegen
Probleme mit Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen
Probleme mit dem Arbeitgeber wegen
Probleme mit der Ärztekammer oder dem Berufsgericht wegen
Einige passende Schadenbeispiele findest du weiter unten.
Je größer das Problem ist, umso eher wirst du die Hilfe eines Rechtsanwaltes benötigen. Dann ist es gut, wenn du ohne Rücksicht auf entstehende Kosten einen auf das jeweilige Rechtsgebiet (zum Beispiel Strafrecht oder Arbeitsrecht) spezialisierten Fachanwalt zurate ziehen kannst.
Mit einer speziellen und leistungsstarken Rechtsschutz-Versicherung für Notärztinnen und Notärzte bist du gut aufgestellt und kannst dich auf das Wesentliche konzentrieren!
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein Vertrag, der dir dabei hilft, deine rechtlichen Interessen zu wahren und durchzusetzen.
Sie deckt eine ganze Reihe an Kosten. Dazu gehören die Kosten deines Anwaltes, die Kosten des Prozessgegners (sofern du diese zu tragen hast), sowie die Gerichtskosten und Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige.
Je nachdem, welchen Umfang du vereinbarst, können verschiedene Bereiche abgedeckt werden:
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In einem guten und umfassenden Vertrag sind die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr und erweiterter Straf-Rechtsschutz enthalten. Die Abwahl einzelner Bereiche ist nicht sinnvoll, da sie teilweise ineinander greifen und du sonst im Ernstfall vielleicht gar keinen oder nur teilweisen Versicherungsschutz hast.
Unter anderem die folgenden Punkte sind über eine Rechtsschutzversicherung nicht versichert:
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Du hast noch keine Rechtsschutzversicherung? Dann schreibe uns direkt eine Mail an kontakt@rettungsdienst-versicherung.de oder vereinbare kostenlos eine Online-Beratung.
Du hast bereits eine Rechtsschutzversicherung? Dann prüfe jetzt anhand unserer kurzen ABCDE-Checkliste, ob du die wichtigsten Punkte beachtet hast.
Wie immer gilt: Die obige Checkliste und alle Informationen auf unseren Seiten stellen eine tolle Hilfe und erste Orientierung dar, können jedoch niemals die persönliche und individuelle Beratung ersetzen. Wenn du offene Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung für Rettungsdienstmitarbeiter hast, dann schreibe uns direkt eine Mail an kontakt@rettungsdienst-versicherung.de oder vereinbare kostenlos eine Online-Beratung.
Privat-Rechtsschutz:
Traumurlaub mit Abstrichen:
Nach seiner Facharztprüfung möchte Paul mit seiner Verlobten Lisa endlich den lange ersehnten Urlaub auf den Seychellen machen. Über ein bekanntes Internetportal buchen sie eine zweiwöchige Reise in ein prämiertes Resort. Da ihr Reisezeitraum außerhalb der dortigen Saison liegt, bezahlen sie deutlich weniger als für diese Luxusunterkunft üblich, allerdings immer noch knapp 6.000 Euro.
Auf den Seychellen angekommen, sind Paul und Lisa von ihrer Unterkunft und der Insel begeistert. Gleich am ersten Morgen werden sie jedoch um 6:30 Uhr unsanft geweckt, als etwa 100 Meter entfernt mehrere Bagger mit der Arbeit beginnen. Sie bekunden ihren Unmut gegenüber der Rezeption und der Hotelleitung und bitten um einen anderen, ruhigeren Pavillon. Auch dieser ist jedoch nicht viel besser, so dass die beiden bis auf drei Tage jeden Morgen früh durch Baustellenlärm geweckt werden.
Zuhause angekommen wendet sich Paul an den Reiseveranstalter, schildert die Situation und verlangt einen Großteil des Reisepreises als Erstattung. Der Veranstaltet bietet ihm einen Gutschein in Höhe von 500 Euro an, den er bei der nächsten Buchung einlösen kann. Auf alle weiteren Verhandlungsversuche geht er nicht mehr ein.
Paul und Lisa sind sauer und gehen zu einem Anwalt, der schon ähnliche Fälle erfolgreich bearbeitet hat. Zusammen mit dem Anwalt legen Sie dem Reiseveranstalter ein Schreiben vor, in dem sie eine Erstattung in Höhe von 3.300 Euro fordern und fügen diverse Beweise (Fotos und Videos) bei. Zähneknirschend lässt sich der Veranstalter darauf ein und erstattet den beiden den geforderten Betrag, um weitere Kosten und ein Gerichtsverfahren zu umgehen. Lisa und Paul übernahmen nur 300 Euro Selbstbeteiligung, den Rest bezahlte ihre Rechtsschutzversicherung.
Berufs-Rechtsschutz:
Beförderung mit Hindernissen:
Dr. Christine W. ist Anästhesistin und arbeitet seit knapp sieben Jahren an einem großen kommunalen Krankenhaus. Seit ihrer Facharztprüfung vor knapp drei Jahren übernimmt sie zunehmend Oberarztaufgaben. Von ihrem Chef war ihr vor zwei Jahren in Aussicht gestellt worden, dass sie zeitnah eine Oberarztstelle bekommen sollte. Als Christine ihren Chef vor kurzem darauf ansprach, reagierte er verständnisvoll und sagte eine einvernehmliche Lösung zu. Eine Woche später teilte er Christine jedoch mit, dass der kaufmännische Direktor der Klinik eine Oberarztstelle für sie abgelehnt habe, da die Abteilung hierfür kein Budget mehr habe.
Daraufhin schaltete Christine einen spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht ein und legte dar, dass sie seit nunmehr zwei Jahren originäre Aufgaben eines Oberarztes übernehme (Durchführung von besonders komplexen Narkosen, Führung und Anleitung der Assistenzärzte, Sicherstellung der Versorgung der Abteilung mit notwendigen Materialien etc.).
Aufgrund der Argumentation konnte sich Christine mit der Geschäftsführung der Klinik auf die Übertragung einer Oberarztstelle sowie eine Nachzahlung für die verantwortungsvolle Tätigkeit in den letzten Jahren einigen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen musste. Dadurch konnte sie das ansonsten gute Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber weitestgehend bewahren und auf ihrer „neuen Stelle“ weiter arbeiten.
Verkehrs-Rechtsschutz:
Das Traumauto:
Nach dem Bestehen ihrer Facharztprüfung kauft sich Laura ihr lange ersehntes Traumauto. Der Jahreswagen mit wenigen Kilometern wird ihr vom Autohaus A als unfallfrei und ohne Mängel verkauft. Bereits nach wenigen Hundert Kilometern ruckelt das Fahrzeug jedoch zunehmend. Laura fährt in eine Vertragswerkstatt B, wo man ihr nach eingehender Prüfung mitteilt, das Automatikgetriebe habe einen Defekt. Das Autohaus A, das ihr den Wagen verkauft hatte, möchte die Kosten für die Reparatur nicht übernehmen und unterstellt Laura, sie habe den Schaden am Getriebe selbst verursacht. Das möchte Laura nicht auf sich sitzen lassen. Sie nimmt sich auf Kosten ihrer Rechtsschutzversicherung einen Anwalt. Vor Gericht erreicht sie, dass der Verkäufer ihr die Reparatur sowie einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur bezahlen muss.
Strafrechtsschutz:
Unterlassene Hilfeleistung:
Notarzt Benedikt wird mit seinem NEF mit dem Stichwort „Bewusstlose Person“ alarmiert. Die Anfahrt zur Einsatzstelle dauert mit Sondersignal 13 Minuten. Während der Anfahrt teilt die Leitstelle mit, dass der RTW aus dem Nachbar-Leitstellenbereich kommt und somit erst etwa 10 Minuten später eintreffen werde. Benedikt und NotSan Susanne werden von der Ehefrau des Patienten empfangen und ins Schlafzimmer geleitet. Dort liegt ein etwa 50jähriger Mann auf dem Boden. Sie habe ihn zuletzt zwei Stunden vorher gesprochen und vor etwa 30 Minuten so wie jetzt vorgefunden. Sie übergibt einen Medikamentenplan und einige Krankenhaus-Entlassbriefe.
Benedikt führt schnell und routiniert sein ABCDE-Schema durch mit folgendem Ergebnis: Atemstillstand, zentral kein Puls tastbar, GCS 3, Pupillen weit und lichtstarr. Er vereinbart mit Susanne, angesichts der langen Hypoxiezeit und der Vorerkrankungen auf eine Reanimation zu verzichten. Im EKG zeigt sich eine Asystolie. Benedikt teilt der Ehefrau mit, dass ihr Mann verstorben sei und stellt eine vorläufige Todesbescheinigung aus. Das könne unmöglich sein, entgegnet die Ehefrau, schließlich habe sie ihn „gerade eben noch gesehen“.
Wochen später bekommt Benedikt Post von der örtlichen Staatsanwaltschaft. Er werde beschuldigt, sich der unterlassenen Hilfeleistung gem. §323c StGB strafbar gemacht zu haben. Zum Glück hat Benedikt eine gute Rechtsschutzversicherung und beauftragt umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger damit, sich für ihn einzusetzen. Dieser bringt in Erfahrung, dass die Witwe des Patienten behauptet, Benedikt als Verantwortlicher habe trotz fehlender sicherer Todeszeichen und dem Wunsch „Es soll alles gemacht werden“ schuldhaft eine Reanimation unterlassen. Dem Anwalt gelingt es im Ermittlungsverfahren den Vorwurf zu entkräften, sodass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.
Wann solltest du die Versicherung abschließen?
Jeder Notarzt sollte möglichst früh eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um besonders bei Vorwürfen einer Straftat abgesichert zu sein. Es sind nur Fälle versichert, die nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung (und Ablauf einer eventuellen Wartezeit) eintreten.
Was kostet eine spezielle Rechtsschutzversicherung?
Je nach Versicherungsumfang und Selbstbeteiligung liegt der Beitrag für eine Rechtsschutzversicherung für Notärzte bei etwa 25-30 Euro pro Monat. Nach einer individuellen Analyse bekommst du das Angebot, das optimal auf dich zugeschnitten ist.
Wer ist versichert?
Je nach Versicherungsbedingungen sind in einem Rechtsschutz-Vertrag folgende Personen versichert: Der Versicherungsnehmer selbst, sein Ehe- und Lebenspartner, Kinder (solange diese unverheiratet und minderjährig sind, darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen).
Wie lange dauert die Wartezeit?
Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate, d.h. dass deine Rechtsschutzversicherung mindestens seit Monaten bestehen muss, damit ein Schaden versichert sein kann.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt in der Regel weltweit, jedoch mit unterschiedlichen Konditionen für Europa und den Rest der Welt.
Du bist Mitglied im Marburger Bund?
Sehr gut, denn der Marburger Bund setzt sich für die Interessen seiner Mitglieder ein. Darüber hinaus haben Mitglieder laut Satzung Anspruch auf Rechtsberatung. Der Anspruch bezieht sich jedoch im Wesentlichen auf Fragen zum Thema Arbeitsrecht. In privaten Streitfällen, sowie im Immobilien- und Verkehrsbereich hast du über den Marburger Bund in aller Regel jedoch keine Leistung. Warum solltest auch du als Mitglied des Marburger Bundes eine Rechtsschutzversicherung haben? Dein eigener Vertrag schützt dich in nahezu allen Rechtsgebieten, rund um die Uhr und weltweit. Hierbei deckt er vor allem auch den für Notärztinnen und Notärzte besonders wichtigen Bereich des Strafrechts ab. Der Schutz für Mitglieder des Marburger Bundes hingegen deckt in der Regel nur Streitfälle im Zusammenhang mit deiner Berufstätigkeit ab. Zudem ermöglicht dir deine eigene Rechtsschutzversicherung, den spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der dich am besten vertreten kann (vergleichbar mit der Chefarztbehandlung im Krankenhaus).