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Berufskrankheiten im Rettungsdienst

Im Rettungsdienst lauern eine ganze Reihe von Gesundheitsgefahren. Sie können durch ein einzelnes Ereignis oder jahrelange Einwirkung dazu führen, dass Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter ihren geliebten Beruf für längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Durch Berichte in verschiedenen Medien häufen sich in den letzten Monaten die Fragen zum Thema Berufskrankheiten im Rettungsdienst und der Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die wichtigsten Fragen und Antworten soll euch dieser Artikel beantworten.

Welche für den Rettungsdienst relevanten Berufserkrankungen sind anerkennungsfähig?

Berufskrankheiten sind alle Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Liste (Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung, siehe hier) aufgeführt sind. Dies sind aktuell 82 verschiedene Erkrankungen. Für Beschäftigte im Rettungsdienst sind insbesondere folgende Erkrankungen relevant:

  • Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (Ziffern 2208 und 2210),
  • Hauterkrankungen (Ziffer 5101) und
  • Infektionserkrankungen (Ziffer 3101).

Wie kannst du eine Berufskrankheit anerkennen lassen?

Wenn du eine Berufserkrankung geltend machen möchtest, liegt die Beweispflicht komplett bei dir. Du musst dem Sozialversicherungsträger, deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, nachweisen, dass du durch eines oder mehrere Ereignisse an einer für den Rettungsdienst relevanten Berufserkrankungen erkrankt bist.

Dazu solltest du das oder die Unfallereignisse dokumentiert haben, zum Beispiel durch Einträge im Verbandbuch oder eine ausreichend konkrete und nachvollziehbare Unfallanzeige.

Die Anzeige einer Berufskrankheit kannst du zusammen mit deinem Hausarzt, behandelnden Facharzt oder zum Beispiel auch eurem Betriebsarzt erstellen. Sie wird dann den zuständigen Unfallversicherungsträger geschickt.

Im Anschluss beginnt der Unfallversicherunsträger mit seiner Prüfung und fordert hierzu in der Regel weitere Nachweise an oder veranlasst weitere Untersuchungen.

Welche Leistungen kannst du von der Berufsgenossenschaft erwarten?

Bei anerkannten Berufserkrankungen bietet die Berufsgenossenschaft eine Reihe von Leistungen an. Diese Leistungen zielen zuerst einmal darauf ab, die Gesundheit wiederherzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, unterstützt dich die BG bei einer Umschulung.

Folgende Leistungen kann die Berufsgenossenschaft hierzu erbringen:

  • Heilbehandlung und Rehabilitation (Medizinische Rehabilitation),
  • Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation),
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Soziale Rehabilitation),
  • Pflege,
  • Persönliches Budget und
  • Geldleistungen.

Kannst du trotz aller Unterstützung gar nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten und hast somit einen kleineren oder größeren Einkommensverlust, kann die BG dir eine Rente zuerkennen.

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente, die du von der BG erwarten kannst?

Die Rentenhöhe wird auf der Grundlage deines Jahresarbeitsverdienstes und der Minderung deiner Erwerbsfähigkeit berechnet.

Um eine Vorstellung von der durchschnittlich gezahlten Rente zu bekommen, kann man die Summe der gezahlten Renten durch die Anzahl der Rentenempfänger teilen. 2022 bezahlten alle Unfallversicherungen zusammen rund 4,4 Mrd. Euro (genau 4.423.934.599 Euro) an 621.231 Versicherte. Die durchschnittliche Rente betrug 2022 somit 7.121 Euro pro Versichertem pro Jahr bzw. 593 Euro pro Monat.

Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung für dich

Wenn du dauerhaft oder auch nur für eine gewisse Zeit im Rettungsdienst arbeiten möchtest, bietet dir eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsversicherung eine Reihe von Vorteilen:

  • Du kannst genau die monatliche Rente absichern, die du zum Leben brauchst.
  • Deine BU zahlt die Rente immer dann, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf für mindestens sechs Monate nicht mehr machen kannst – unabhängig davon, ob ein Unfall, eine Berufserkrankung oder eine sonstige Erkrankung der Grund dafür ist.
  • Du bist nicht nur während deines Dienstes und dem Weg von und nach zu Hause versichert, sondern auch in deiner Freizeit, bei deinen Hobbies etc.

Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, und deine Arbeitskraft als RS, RA oder NotSan umfassend und günstig absichern möchtest, dann schau auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung rein oder vereinbare direkt eine Online-Beratung passend zu deinem Dienstplan!