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Unfallversicherung für Notfallsanitäter, Rettungssanitäter und Notärzte

Vorschädigung verhindert Anerkennung als Dienstunfall – was das für Rettungsdienstler bedeutet

Du verletzt dich beim Fahrzeugcheck, auf der Wache oder beim Verladen eines Patienten – und gehst am Ende trotzdem leer aus, weil dein Knie „schon vorgeschädigt“ war? Genau das ist in einem aktuellen Fall passiert – und er zeigt eindrucksvoll, warum eine private Unfallversicherung für Mitarbeitende im Rettungsdienst unverzichtbar ist. In diesem Artikel erfährst du, wie sich bestehende Verletzungen auf die gesetzliche und private Unfallversicherung auswirken.

Was ist überhaupt der „Mitwirkungsanteil“?

Der Begriff taucht in fast jeder privaten Unfallversicherung auf. Er beschreibt, wie stark eine bestehende Krankheit oder Vorschädigung an den Folgen eines Unfalls mitgewirkt hat. Ein Beispiel aus dem Rettungsdienst: Du hattest vor Jahren eine Knieverletzung oder einen Bandscheibenvorfall. Jetzt rutschst du beim Umlagern eines Patienten aus und verdrehst dir das Knie erneut – die alte Verletzung verschlechtert die Heilung deutlich. Diese Verschlechterung durch Vorerkrankungen nennt man Mitwirkung.

In der gesetzlichen Unfallversicherung (also Berufsgenossenschaft) kann das bedeuten:
👉 Du bekommst nur den Verschlimmerungsanteil anerkannt – oder im schlimmsten Fall gar nichts.

Aktueller Fall: Kein Dienstunfall trotz klarer Verletzung

Ein Berufsfeuerwehrmann erlitt im Dienstsport eine erneute Knieverletzung. Schon in den Jahren zuvor gab es an diesem Knie in der Freizeit mehrere Verletzungen. Ein Gutachten kam schließlich zu dem Schluss, dass das Ereignis nicht ursächlich für die Verletzung war. Die Vorschädigung sei vielmehr so gravierend gewesen, dass der Unfall nur „der letzte Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen brachte“.

Ergebnis: Kein anerkannter Dienstunfall und teilweise Rückzahlung bereits erbrachter Leistungen. Das entsprechende Urteil stammt vom Verwaltungsgericht Trier (13.05.2025, Az. 7K 5045/24.TR, Link zu den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Trier) und lässt sich sinngemäß auf ähnliche Fälle im Rettungsdienst übertragen.

Auch die gesetzliche Unfallversicherung prüft weit zurück

Das ist kein Einzelfall. Bereits 2010 entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 8 U 5043/09, Link zur Entscheidung des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg), dass selbst ärztliche Unterlagen aus den 1980er-Jahren herangezogen werden dürfen, um eine Vorerkrankung nachzuweisen. Ergebnis: Keine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Für dich als Rettungsdienstler bedeutet das: Wenn du bereits einmal eine Verletzung hattest – egal ob privat oder dienstlich – kann das im Ernstfall gegen dich verwendet werden.

Wie du dich schützen kannst: Private Unfallversicherung mit 100% Mitwirkungsanteil

In der privaten Unfallversicherung kannst du selbst festlegen, wie stark Vorerkrankungen berücksichtigt werden dürfen. Viele günstige Tarife zahlen nur bis 50% Mitwirkungsanteil – das heißt: Wenn dein alter Schaden zu mehr als 50 % mitgewirkt hat, bekommst du keine Leistung.

Tarife mit 100% Mitwirkungsanteil leisten dagegen immer voll, egal ob dein Rücken, Knie oder deine Schulter schon einmal vorgeschädigt war. Gerade im Rettungsdienst, wo körperliche Belastung zum Alltag gehört, ist das ein entscheidendes Kriterium.

Fazit: „Altverletzung“ darf dich nicht arm machen

Im Rettungsdienst bist du täglich körperlichen Belastungen und Risiken ausgesetzt – beim Heben, Tragen, Umlagern, auf dem Boden kniend, bei Nässe und Dunkelheit. Wenn dann eine alte Verletzung dazu führt, dass dein eigener Unfall nicht anerkannt wird, ist das doppelt bitter.

Darum gilt:
✅ Prüfe unbedingt, ob dein aktueller Unfallschutz 100% Mitwirkungsanteil abdeckt.
✅ Lass deine bestehende oder geplante Unfallversicherung von jemandem prüfen, der die besonderen Risiken im Rettungsdienst wirklich kennt.

Dein persönlicher Vorteil

Ich bin selbst Notfallsanitäter und weiß, wie schnell eine Bewegung oder ein Sprung im Einsatz zu einer Verletzung führen kann. Gerne prüfe ich für dich, ob dein aktueller Tarif im Ernstfall wirklich zahlt. Außerdem  zeige ich dir, welche Anbieter speziell für Rettungsdienstpersonal den besten Schutz bieten.

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Berufskrankheiten im Rettungsdienst

Im Rettungsdienst lauern eine ganze Reihe von Gesundheitsgefahren. Sie können durch ein einzelnes Ereignis oder jahrelange Einwirkung dazu führen, dass Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter ihren geliebten Beruf für längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Durch Berichte in verschiedenen Medien häufen sich in den letzten Monaten die Fragen zum Thema Berufskrankheiten im Rettungsdienst und der Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die wichtigsten Fragen und Antworten soll euch dieser Artikel beantworten.

Welche für den Rettungsdienst relevanten Berufserkrankungen sind anerkennungsfähig?

Berufskrankheiten sind alle Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Liste (Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung, siehe hier) aufgeführt sind. Dies sind aktuell 82 verschiedene Erkrankungen. Für Beschäftigte im Rettungsdienst sind insbesondere folgende Erkrankungen relevant:

  • Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (Ziffern 2208 und 2210),
  • Hauterkrankungen (Ziffer 5101) und
  • Infektionserkrankungen (Ziffer 3101).

Wie kannst du eine Berufskrankheit anerkennen lassen?

Wenn du eine Berufserkrankung geltend machen möchtest, liegt die Beweispflicht komplett bei dir. Du musst dem Sozialversicherungsträger, deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, nachweisen, dass du durch eines oder mehrere Ereignisse an einer für den Rettungsdienst relevanten Berufserkrankungen erkrankt bist.

Dazu solltest du das oder die Unfallereignisse dokumentiert haben, zum Beispiel durch Einträge im Verbandbuch oder eine ausreichend konkrete und nachvollziehbare Unfallanzeige.

Die Anzeige einer Berufskrankheit kannst du zusammen mit deinem Hausarzt, behandelnden Facharzt oder zum Beispiel auch eurem Betriebsarzt erstellen. Sie wird dann den zuständigen Unfallversicherungsträger geschickt.

Im Anschluss beginnt der Unfallversicherunsträger mit seiner Prüfung und fordert hierzu in der Regel weitere Nachweise an oder veranlasst weitere Untersuchungen.

Welche Leistungen kannst du von der Berufsgenossenschaft erwarten?

Bei anerkannten Berufserkrankungen bietet die Berufsgenossenschaft eine Reihe von Leistungen an. Diese Leistungen zielen zuerst einmal darauf ab, die Gesundheit wiederherzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, unterstützt dich die BG bei einer Umschulung.

Folgende Leistungen kann die Berufsgenossenschaft hierzu erbringen:

  • Heilbehandlung und Rehabilitation (Medizinische Rehabilitation),
  • Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation),
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Soziale Rehabilitation),
  • Pflege,
  • Persönliches Budget und
  • Geldleistungen.

Kannst du trotz aller Unterstützung gar nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten und hast somit einen kleineren oder größeren Einkommensverlust, kann die BG dir eine Rente zuerkennen.

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente, die du von der BG erwarten kannst?

Die Rentenhöhe wird auf der Grundlage deines Jahresarbeitsverdienstes und der Minderung deiner Erwerbsfähigkeit berechnet.

Um eine Vorstellung von der durchschnittlich gezahlten Rente zu bekommen, kann man die Summe der gezahlten Renten durch die Anzahl der Rentenempfänger teilen. 2022 bezahlten alle Unfallversicherungen zusammen rund 4,4 Mrd. Euro (genau 4.423.934.599 Euro) an 621.231 Versicherte. Die durchschnittliche Rente betrug 2022 somit 7.121 Euro pro Versichertem pro Jahr bzw. 593 Euro pro Monat.

Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung für dich

Wenn du dauerhaft oder auch nur für eine gewisse Zeit im Rettungsdienst arbeiten möchtest, bietet dir eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsversicherung eine Reihe von Vorteilen:

  • Du kannst genau die monatliche Rente absichern, die du zum Leben brauchst.
  • Deine BU zahlt die Rente immer dann, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf für mindestens sechs Monate nicht mehr machen kannst – unabhängig davon, ob ein Unfall, eine Berufserkrankung oder eine sonstige Erkrankung der Grund dafür ist.
  • Du bist nicht nur während deines Dienstes und dem Weg von und nach zu Hause versichert, sondern auch in deiner Freizeit, bei deinen Hobbies etc.

Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, und deine Arbeitskraft als RS, RA oder NotSan umfassend und günstig absichern möchtest, dann schau auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung rein oder vereinbare direkt eine Online-Beratung passend zu deinem Dienstplan!