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Strafrechtsschutz im Rettungsdienst und Notarztdienst

Vergehen und Verbrechen im Rettungsdienst und Notarztdienst

Im Rettungsdienst und in der Notfallmedizin stehst du oft unter enormem Druck, schnelle Entscheidungen zu treffen und Menschenleben zu retten. Dabei kann es leider auch passieren, dass – ob absichtlich oder unabsichtlich – rechtliche Grenzen überschritten werden. Ein unüberlegter Moment, eine impulsive Handlung, ein Fehler oder schlichtweg die bloße Anschuldigung können weitreichende Konsequenzen haben.

In diesem Artikel erfährst du, wo rechtlich der Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen liegt, welche Straftaten für Rettungskräfte relevant sind, und wie du dich schützen kannst – rechtlich, finanziell und beruflich.

Was ist der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen?

Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 12 StGB) unterscheidet zwischen zwei Arten von Straftaten: Vergehen und Verbrechen.

  • Vergehen sind Straftaten, die mit einer Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Sie gelten als weniger schwerwiegend, können aber dennoch erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen haben.
  • Verbrechen sind Straftaten, bei denen die Mindeststrafe mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt. Sie werden als besonders schwerwiegend eingestuft und ziehen entsprechend hohe Strafen sowie ein größeres öffentliches Interesse nach sich.

Den Gesetzestext findest du jederzeit aktuell im Internet.

Im Folgenden haben wir dir die gängigsten und wichtigsten Vergehen und Verbrechen aufgeführt und kurz erklärt, mit denen man im Rettungsdienst und Notarztdienst konfrontiert werden kann. Zusätzlich haben wir dir die entscheidenden Texte zu allen Straftaten verlinkt.

Vergehen im Rettungsdienst

§123 StGB – Hausfriedensbruch

  • Erläuterung: Das unbefugte Betreten oder Verweilen in Räumen oder auf Grundstücken.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 1 Jahr Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Eine Notärztin betritt eine Wohnung ohne Zustimmung der Bewohner, obwohl kein Notfall vorliegt. Dort wurde fälschlicherweise ein Patient gemeldet.

§132a StGB – Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

  • Erläuterung: Unbefugte Verwendung geschützter Titel oder Abzeichen.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 1 Jahr Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Rettungssanitäter gibt sich bei einem Einsatz gegenüber Angehörigen als Notarzt aus, um mehr Autorität auszustrahlen.

§142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)

  • Erläuterung: Verlassen des Unfallorts, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 3 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Eine Rettungswagenfahrerin verursacht einen Sachschaden an einem parkenden Auto und meldet den Vorfall nicht aus Angst, von ihrem Arbeitgeber Ärger zu bekommen.

§153 StGB – Falsche uneidliche Aussage

  • Erläuterung: Falschaussage vor Gericht ohne Eid.
  • Strafmaß: 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Notfallsanitäter sagt in einer Zeugenaussage vor Gericht absichtlich falsch aus, um seinen Kollegen zu schützen. Dieser hatte einen Einsatzbericht manipuliert.

§174c StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses

  • Erläuterung: Sexuelle Handlungen gegenüber Schutzbefohlenen im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses.
  • Strafmaß: 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Eine Rettungssanitäterin soll einen Patienten während des Transportes ins Krankenhaus geküsst haben, obwohl dieser bewusstlos war.

§182 StGB – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

  • Erläuterung: Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter bestimmten Umständen.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Notfallsanitäter beginnt eine private Beziehung mit einer 16-jährigen Patientin, die er mehrfach behandelt hat.

§184i StGB – Sexuelle Belästigung

  • Erläuterung: Ungewollte sexuelle Handlungen oder Übergriffe.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 2 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Notfallsanitäter macht mehrfach anzügliche Bemerkungen gegenüber einer Kollegin und wird schließlich von ihr angezeigt.

§185 StGB – Beleidigung

  • Erläuterung: Ehrverletzende Aussagen oder Gesten.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 2 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Eine Notärztin beleidigt einen aggressiven Patienten verbal, um dessen Verhalten zu deeskalieren. Der Patient erstattet daraufhin Anzeige.

§201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

  • Erläuterung: Verbot der unbefugten Aufnahme oder Verbreitung von Bildern.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 2 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Notfallsanitäter fotografiert eine Unfallstelle, an der auch Verletzte sichtbar sind, und teilt das Bild in einer WhatsApp-Gruppe.

§203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen

  • Erläuterung: Weitergabe oder Offenlegung vertraulicher Informationen.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 1 Jahr Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Eine Rettungssanitäterin spricht im Freundeskreis über die medizinische Diagnose eines allseits bekannten Patienten.

§216 StGB – Tötung auf Verlangen

  • Erläuterung: Die vorsätzliche Tötung eines Menschen auf dessen ausdrückliches und ernsthaftes Verlangen.
  • Strafmaß: 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Notarzt verabreicht einem todkranken Patienten absichtlich eine tödliche Medikamentendosis, weil der Patient ihn ausdrücklich darum bittet, sein Leiden zu beenden. Solche Handlungen sind strafbar, auch wenn sie aus Mitgefühl erfolgen.

§221 StGB – Aussetzung

  • Erläuterung: Einen Menschen in eine hilflose Lage bringen oder in einer solchen belassen, wodurch Lebensgefahr oder schwere Gesundheitsschäden entstehen können.
  • Strafmaß: 3 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Notfallsanitäter lässt einen stark alkoholisierten Patienten an einer abgelegenen Stelle zurück, weil der Patient sich geweigert hat, sich ins Krankenhaus fahren zu lassen.

§222 StGB – Fahrlässige Tötung

  • Erläuterung: Verursachung des Todes eines Menschen durch Fahrlässigkeit.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Eine Notfallsanitäterin überdosiert aus Versehen ein Medikament, was zum Tod des Patienten führt. Obwohl keine Absicht dahintersteckt, hätte die Situation durch Sorgfalt vermieden werden können.

§223 StGB – Körperverletzung

  • Erläuterung: Verursachung von körperlichem Schmerz oder gesundheitlichem Schaden bei einer anderen Person.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Rettungssanitäter fixiert einen Patienten mit übermäßiger Gewalt, wodurch der Patient Prellungen und Blutergüsse erleidet.

§224 StGB – Gefährliche Körperverletzung

  • Erläuterung: Körperverletzung unter Einsatz gefährlicher Mittel, z. B. Waffen, Gifte oder unter Ausnutzung einer hilflosen Lage des Opfers.
  • Strafmaß: 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Eine Notärztin spritzt einem Patienten ein Medikament, obwohl sie weiß, dass der Patient darauf allergisch reagiert, und gefährdet damit seine Gesundheit schwer.

§229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung

  • Erläuterung: Verursachung von körperlichen Schäden durch Fahrlässigkeit.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 3 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Rettungssanitäter lässt bei der Umlagerung eines Patienten die Trage kippen, wodurch der Patient stürzt und sich verletzt.

§239 StGB – Freiheitsberaubung

  • Erläuterung: Einschränkung der Bewegungsfreiheit einer Person.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Notfallsanitäter ignoriert den ausdrücklichen Wunsch eines ansprechbaren Patienten, nicht ins Krankenhaus transportiert zu werden. Er hält ihn gegen seinen Willen im Rettungswagen fest.

§242 StGB – Diebstahl

  • Erläuterung: Wegnahme fremder beweglicher Sachen mit Bereicherungsabsicht.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Notfallsanitäter nimmt während eines Einsatzes die Geldbörse eines bewusstlosen Patienten an sich und übergibt sie nicht an die Kollegen in der Klinik.

§243 StGB – Besonders schwerer Fall des Diebstahls

  • Erläuterung: Diebstahl unter erschwerenden Umständen, z. B. Einbruch oder gewerbsmäßige Absicht.
  • Strafmaß: 3 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Eine Rettungssanitäterin durchsucht verschlossene Schubladen in der Wohnung eines Patienten und entwendet Schmuck.

§267 StGB – Urkundenfälschung

  • Erläuterung: Fälschung oder Verfälschung von Urkunden zur Täuschung.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Einsatzbericht wird nachträglich manipuliert, um einen Behandlungsfehler zu vertuschen.

§303 StGB – Sachbeschädigung

  • Erläuterung: Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 2 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Rettungssanitäter tritt eine Tür ein, hinter der eine hilflose Person gemeldet war.

§315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Erläuterung: Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch grob verkehrswidriges Verhalten.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Rettungssanitäter fährt bei Rot über eine Kreuzung, ohne auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten, und verursacht beinahe einen Unfall.

§323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung

  • Erläuterung: Nichtleisten von Hilfe in einer Notlage.
  • Strafmaß: Geldstrafe bis 1 Jahr Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Eine Notärztin verweigert Erste Hilfe bei einem Unfall, weil sie sich nicht im Dienst befindet, obwohl sie dazu verpflichtet wäre.

Verbrechen im Rettungsdienst

§154 StGB – Meineid

  • Erläuterung: Falsche Aussage vor Gericht unter Eid.
  • Strafmaß: mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Notfallsanitäter gibt absichtlich eine falsche Aussage zu einem Einsatz, um seinen Kollegen zu schützen. Er tut dies unter Eid.

§176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern

  • Erläuterung: Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern unter 14 Jahren.
  • Strafmaß: mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Rettungssanitäter soll während eines Einsatzes ein verletztes Kind missbraucht haben.

§177 StGB – Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

  • Erläuterung: Erzwingen von sexuellen Handlungen gegen den Willen der betroffenen Person.
  • Strafmaß: 1 Jahr bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Notarzt soll eine bewusstseinsgetrübte Patientin während des Transportes zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

§212 StGB – Totschlag

  • Erläuterung: Tötung eines Menschen ohne Mordmerkmale.
  • Strafmaß: mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Notarzt tötet einen Patienten vorsätzlich durch eine Überdosis, weil er den Eindruck hat, der Patient könne nicht mehr gerettet werden.

§213 StGB – Minder schwerer Fall des Totschlags

  • Erläuterung: Totschlag unter mildernden Umständen, z. B. bei Provokation durch das Opfer.
  • Strafmaß: 1 Jahr bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Rettungssanitäter wird von einem aggressiven Patienten angegriffen und tötet ihn im Affekt.

§227 StGB – Körperverletzung mit Todesfolge

  • Erläuterung: Körperverletzung, die unbeabsichtigt zum Tod des Opfers führt.
  • Strafmaß: mindestens 3 Jahre bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Beispiel: Ein Notfallsanitäter verabreicht einem Patienten ein falsches Medikament, was unbeabsichtigt dessen Tod zur Folge hat.

Einschränkungen bei der Absicherung durch Rechtsschutzversicherungen

Zu viele Rettungskräfte haben gar keine Rechtschutzversicherung. Die anderen verlassen sich darauf, dass ihr Vertrag sie im Ernstfall schützt. Doch hier gibt es entscheidende Einschränkungen:

  1. Vergehen sind machmal abgesichert: Die meisten Rechtsschutzversicherungen leisten beim Vorwurf von Straftaten gar nicht. Wenn ein Strafrechtsbaustein enthalten ist, deckt er in der Regel Vorwürfe von Vergehen wie fahrlässige Körperverletzung oder Beleidigung ab.
  2. Bei Verbrechen meist kein Versicherungsschutz: Beim Vorwurf eines Verbrechens besteht bei den meisten Versicherern kein Schutz, unabhängig davon, ob du schuldig bist oder nicht. Der bloße Vorwurf reicht aus, um den Versicherungsschutz auszuschließen.
  3. Spezialisierte Anbieter: Einige wenige Versicherer, mit denen wir eng zusammenarbeiten, bieten Schutz auch bei Verbrechen. Diese Tarife sind für Rettungskräfte besonders sinnvoll.

Gefahr des Verlusts der Berufsurkunde oder Approbation

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen steht bei Rettungskräften und Ärzten immer auch die berufliche Existenz auf dem Spiel. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung oder auch nur eines schwerwiegenden Verdachts droht der Entzug der Berufsurkunde bei Notfallsanitätern und Rettungsassistenten bzw. der Verlust der Approbation bei Ärzten. Dies kann sowohl durch die zuständige Behörde als auch durch die Landesärztekammer oder andere Aufsichtsstellen eingeleitet werden.

Eine gute Verteidigung muss daher sicherstellen, dass nicht nur strafrechtlich, sondern auch berufsrechtlich schnell und umfassend gehandelt wird. Oft können rechtzeitig eingereichte Stellungnahmen und präventive Maßnahmen verhindern, dass die zuständigen Stellen eine Entscheidung zum Nachteil der betroffenen Person treffen. Hier kommt es darauf an, nicht nur die strafrechtliche Seite im Blick zu behalten, sondern auch die beruflichen Konsequenzen frühzeitig und mit der gleichen Sorgfalt abzuwehren.

Wie kannst du dich schützen?

  1. Rechtsschutzversicherung: Wähle eine Versicherung, die einen leistungsstarken Strafrechtsbaustein umfasst, der wenn möglich den Vorwurf von Vergehen und Verbrechen umfasst.
  2. Berufshaftpflichtversicherung: Schützt dich vor zivilrechtlichen Forderungen wie zum Beispiel Schadensersatz oder einem Regress deines Arbeitgebers.
  3. Dokumentation: Sorgfältige und vollständige Dokumentation schützt dich vor Falschvorwürfen.
  4. Weiterbildung: Schulungen zu medizinrechtlichen Themen helfen, rechtliche Risiken zu erkennen.
  5. Anwaltliche Beratung: Bei rechtlichen Fragen hilft ein spezialisierter Anwalt. Wir arbeiten bundesweit mit einigen Top-Experten zusammen.

Fazit

Ob Vergehen oder Verbrechen – rechtliche Vorwürfe können schwerwiegende Konsequenzen haben. Mit der richtigen Absicherung und Vorsorge kannst du dich schützen und deinen Fokus auf das Wesentliche legen: das Retten von Menschenleben. Melde dich bei uns, um sicherzustellen, dass du umfassend abgesichert bist!

Rechtsschutzversicherung für Notfallsanitäterinnen und Rettungssanitäter

Rechtsschutzversicherung für Rettungsdienstler: Weil du weißt, wie wichtig Schutz im Ernstfall ist

Als Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter erlebst du in deinem Alltag Situationen, die nicht nur körperlich und emotional herausfordernd sind, sondern dich auch rechtlich fordern können. Ein Notfalleinsatz verläuft nicht immer problemlos, und manchmal sind Missverständnisse, falsche Anschuldigungen oder gar rechtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Genau hier kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel – ein Schutzschild, das dir im Ernstfall den Rücken freihält und dir hilft, dich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Menschenleben zu retten.

Warum ist eine Rechtsschutzversicherung für Rettungsdienstler unverzichtbar?

  1. Berufliche Risiken im Rettungsdienst
    Deine Arbeit bringt enorme Verantwortung mit sich. Auch wenn du alle Abläufe und Vorschriften korrekt befolgst, kann es zu rechtlichen Konflikten kommen. Stell dir vor, du wirst nach einem Einsatz in einen Rechtsstreit verwickelt – vielleicht wegen einer angeblichen Fehlerbehandlung oder unklaren Zuständigkeiten. Solche Situationen sind zwar selten, aber wenn sie eintreten, sind sie umso belastender. Genau für diese Fälle brauchst du rechtlichen Rückhalt, und die Rechtsschutzversicherung bietet dir genau das.
  2. Zunehmende rechtliche Absicherung nötig
    Das Bewusstsein für Patientenrechte nimmt zu, und daher kann es sein, dass Angehörige oder Patienten selbst rechtliche Schritte ergreifen. Gerade in kritischen Situationen, in denen schnelle Entscheidungen notwendig sind, lassen sich Konflikte nicht immer vermeiden. Die Rechtsschutzversicherung hilft dir dabei, deine Interessen zu vertreten und unterstützt dich, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.
  3. Vielfältige Unterstützung für deinen Beruf und Alltag
    Ein zusätzlicher Vorteil der Rechtsschutzversicherung ist, dass sie nicht nur bei beruflichen Auseinandersetzungen greift. Auch im privaten Bereich – z. B. bei Vertragsstreitigkeiten oder Mietangelegenheiten – steht sie dir zur Seite. Damit bist du rundum abgesichert, und auch deine Familie profitiert oft von diesem Schutz.

Was leistet eine Rechtsschutzversicherung für Rettungsdienstkräfte?

  1. Arbeitsrechtsschutz: Wenn es zu Auseinandersetzungen mit deinem Arbeitgeber kommt, zum Beispiel wegen Abmahnungen oder unklaren Arbeitszeiten, deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Rechtsberatung und bei Bedarf einen Anwalt ab. Besonders im Rettungsdienst können Arbeitszeiten, Einsatzorte oder Dienstpläne eine Vielzahl von Konflikten auslösen.
  2. Strafrechtsschutz: Auch wenn du als Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter alle Maßnahmen nach besten Wissen und Gewissen durchführst, kann es in seltenen Fällen zu einer Anzeige kommen, z. B. wegen vermeintlicher fahrlässiger Körperverletzung. Eine Rechtsschutzversicherung schützt dich hier und übernimmt die Kosten für die Verteidigung.
  3. Verkehrsrechtsschutz: Du bist regelmäßig mit dem Einsatzfahrzeug unterwegs, oft auch unter Stress und Zeitdruck. Kommt es zu Unfällen oder Verkehrsstreitigkeiten, steht die Rechtsschutzversicherung hinter dir und übernimmt die Kosten für die juristische Abwicklung, falls es zum Beispiel zu einer Anzeige gegen dich kommt.
  4. Privatrechtsschutz: Deine Rechtsschutzversicherung schützt dich auch im privaten Bereich, sei es bei einem Streit mit einem Online-Händler, in Mietfragen oder in anderen Vertragsangelegenheiten.

Typische Missverständnisse über die Rechtsschutzversicherung

  • „Ich brauche das doch nicht.“
    Viele Rettungsdienstler glauben, dass sie niemals in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt werden. Doch im Ernstfall kann es schnell gehen, und ohne Absicherung stehst du oft allein da. Rechtliche Streitigkeiten können teuer sein, und eine gute Rechtsschutzversicherung schützt dich hier vor hohen Kosten.
  • „Meine Versicherung zahlt das doch sicher auch.“
    Einige denken, dass Haftpflicht- oder andere Versicherungen auch für rechtliche Kosten aufkommen. Doch oft ist das nicht der Fall. Die Rechtsschutzversicherung ist speziell darauf ausgelegt, Anwalts- und Gerichtskosten zu übernehmen – ein Service, den andere Versicherungen nicht abdecken.
  • „Ich kann mir das nicht leisten.“
    Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung sind meist geringer als die potenziellen Kosten eines einzigen Rechtsstreits. Es gibt außerdem oft spezielle Tarife für Rettungsdienstpersonal, die erschwinglich sind und genau auf deine Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Vorteile der Rechtsschutzversicherung: Deine Absicherung in jeder Lebenslage

  1. Sicherheit und Gelassenheit im Alltag: Ein Rechtsstreit kann Stress verursachen, der deinen Arbeitsalltag stark beeinflusst. Die Versicherung gibt dir Gelassenheit, denn du weißt, dass du bei rechtlichen Problemen unterstützt wirst.
  2. Günstige Beiträge für Rettungsdienstler: Wir haben spezielle Tarife für Notfallsanitäter und Rettungssanitäter im Angebot. Diese Tarife berücksichtigen die besonderen Anforderungen und Risiken deines Berufs, sodass du umfassend und kostengünstig abgesichert bist.
  3. Breite Abdeckung: Die meisten Rechtsschutzversicherungen für Rettungsdienstkräfte beinhalten sowohl beruflichen als auch privaten Schutz, Verkehrsrechtsschutz und Beratungen. Damit bist du umfassend gegen Streitigkeiten abgesichert.
  4. Schnelle Hilfe im Ernstfall: Sobald ein rechtliches Problem auftaucht, bist du nicht allein. Die Versicherung bietet dir Zugang zu einem Netzwerk aus erfahrenen Anwälten und Juristen, die sich mit den Besonderheiten des Rettungsdienstes auskennen und schnell und effizient helfen können.

Welche weiteren Versicherungen sind sinnvoll für Rettungsdienstkräfte?

Neben der Rechtsschutzversicherung gibt es einige weitere Versicherungen, die für dich als Rettungsdienstler besonders empfehlenswert sind:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Dein Job ist körperlich fordernd und birgt ein erhöhtes Risiko, dass du aus gesundheitlichen Gründen irgendwann nicht mehr arbeiten kannst. Eine BU sichert dein Einkommen ab, falls du berufsunfähig wirst. Weitere Informationen findest du hier.
  • Unfallversicherung: Einsätze sind oft unvorhersehbar und können gefährliche Situationen beinhalten. Eine Unfallversicherung bietet dir und deiner Familie Schutz, wenn es zu einem Unfall mit bleibenden Schäden kommt – und das nicht nur im Job, sondern auch privat. Alle Infos dazu findest du auf unserer Spezialseite.
  • Haftpflichtversicherung: Auch wenn du während deiner Arbeit über den Arbeitgeber abgesichert bist, ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Sie springt dann ein, wenn dein Arbeitgeber Schadenersatz bei dir fordert. Schau dir hier alle Informationen dazu an.

Warum du dich bei der Wahl der Rechtsschutzversicherung beraten lassen solltest

Die Wahl der passenden Rechtsschutzversicherung ist nicht immer einfach, und es gibt viele Tarife und Leistungen, die genau geprüft werden sollten. Als Versicherungsmakler für Rettungsdienstpersonal kennen wir die speziellen Anforderungen deines Berufs und beraten dich umfassend zu den verschiedenen Optionen. Gemeinsam finden wir heraus, welcher Tarif am besten zu dir passt und wo du die optimale Absicherung für deine berufliche und private Situation erhältst.

Zusätzlich bieten wir dir einen Überblick über weitere relevante Versicherungen, die deine finanzielle Sicherheit im Ernstfall gewährleisten. Dabei schauen wir uns deine persönliche Situation genau an und prüfen, welche Absicherungen für dich sinnvoll sind – und welche du möglicherweise nicht benötigst.

Mit der passenden Rechtsschutzversicherung bist du bestens vorbereitet, falls es tatsächlich einmal zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Du kannst dich darauf konzentrieren, Menschenleben zu retten, ohne dir Sorgen über die juristischen Aspekte deiner Arbeit machen zu müssen. Und das Beste daran: Mit mir hast du einen Partner an deiner Seite, der sich auskennt und dir mit Rat und Tat zur Seite steht.

Melde dich bei uns und lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass du gut abgesichert bist – für deinen Beruf und darüber hinaus. Hier geht’s zum Kontaktformular!

Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung findest du außerdem hier.

Berufskrankheiten im Rettungsdienst

Im Rettungsdienst lauern eine ganze Reihe von Gesundheitsgefahren. Sie können durch ein einzelnes Ereignis oder jahrelange Einwirkung dazu führen, dass Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter ihren geliebten Beruf für längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Durch Berichte in verschiedenen Medien häufen sich in den letzten Monaten die Fragen zum Thema Berufskrankheiten im Rettungsdienst und der Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die wichtigsten Fragen und Antworten soll euch dieser Artikel beantworten.

Welche für den Rettungsdienst relevanten Berufserkrankungen sind anerkennungsfähig?

Berufskrankheiten sind alle Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Liste (Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung, siehe hier) aufgeführt sind. Dies sind aktuell 82 verschiedene Erkrankungen. Für Beschäftigte im Rettungsdienst sind insbesondere folgende Erkrankungen relevant:

  • Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (Ziffern 2208 und 2210),
  • Hauterkrankungen (Ziffer 5101) und
  • Infektionserkrankungen (Ziffer 3101).

Wie kannst du eine Berufskrankheit anerkennen lassen?

Wenn du eine Berufserkrankung geltend machen möchtest, liegt die Beweispflicht komplett bei dir. Du musst dem Sozialversicherungsträger, deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, nachweisen, dass du durch eines oder mehrere Ereignisse an einer für den Rettungsdienst relevanten Berufserkrankungen erkrankt bist.

Dazu solltest du das oder die Unfallereignisse dokumentiert haben, zum Beispiel durch Einträge im Verbandbuch oder eine ausreichend konkrete und nachvollziehbare Unfallanzeige.

Die Anzeige einer Berufskrankheit kannst du zusammen mit deinem Hausarzt, behandelnden Facharzt oder zum Beispiel auch eurem Betriebsarzt erstellen. Sie wird dann den zuständigen Unfallversicherungsträger geschickt.

Im Anschluss beginnt der Unfallversicherunsträger mit seiner Prüfung und fordert hierzu in der Regel weitere Nachweise an oder veranlasst weitere Untersuchungen.

Welche Leistungen kannst du von der Berufsgenossenschaft erwarten?

Bei anerkannten Berufserkrankungen bietet die Berufsgenossenschaft eine Reihe von Leistungen an. Diese Leistungen zielen zuerst einmal darauf ab, die Gesundheit wiederherzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, unterstützt dich die BG bei einer Umschulung.

Folgende Leistungen kann die Berufsgenossenschaft hierzu erbringen:

  • Heilbehandlung und Rehabilitation (Medizinische Rehabilitation),
  • Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation),
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Soziale Rehabilitation),
  • Pflege,
  • Persönliches Budget und
  • Geldleistungen.

Kannst du trotz aller Unterstützung gar nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten und hast somit einen kleineren oder größeren Einkommensverlust, kann die BG dir eine Rente zuerkennen.

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente, die du von der BG erwarten kannst?

Die Rentenhöhe wird auf der Grundlage deines Jahresarbeitsverdienstes und der Minderung deiner Erwerbsfähigkeit berechnet.

Um eine Vorstellung von der durchschnittlich gezahlten Rente zu bekommen, kann man die Summe der gezahlten Renten durch die Anzahl der Rentenempfänger teilen. 2022 bezahlten alle Unfallversicherungen zusammen rund 4,4 Mrd. Euro (genau 4.423.934.599 Euro) an 621.231 Versicherte. Die durchschnittliche Rente betrug 2022 somit 7.121 Euro pro Versichertem pro Jahr bzw. 593 Euro pro Monat.

Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung für dich

Wenn du dauerhaft oder auch nur für eine gewisse Zeit im Rettungsdienst arbeiten möchtest, bietet dir eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsversicherung eine Reihe von Vorteilen:

  • Du kannst genau die monatliche Rente absichern, die du zum Leben brauchst.
  • Deine BU zahlt die Rente immer dann, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf für mindestens sechs Monate nicht mehr machen kannst – unabhängig davon, ob ein Unfall, eine Berufserkrankung oder eine sonstige Erkrankung der Grund dafür ist.
  • Du bist nicht nur während deines Dienstes und dem Weg von und nach zu Hause versichert, sondern auch in deiner Freizeit, bei deinen Hobbies etc.

Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, und deine Arbeitskraft als RS, RA oder NotSan umfassend und günstig absichern möchtest, dann schau auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung rein oder vereinbare direkt eine Online-Beratung passend zu deinem Dienstplan!

Notfallsanitäter Versicherungen

NotSan 2022: Das musst du als frischer Notfallsanitäter zu Versicherungen wissen

Wenn du dieses Jahr mit deiner Ausbildung zum Notfallsanitäter fertig wirst, solltest du dich gleich nach dem Examen um deine Versicherungen kümmern. Warum ist das so wichtig?

Vielleicht hast du deine Ausbildung direkt nach der Schule oder im Anschluss an ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst begonnen. Dann warst du bisher wahrscheinlich bei deinen Eltern mitversichert. Wenn du vorher schon etwas Berufserfahrung als RS  oder in einem anderen Beruf gesammelt hast, hast du eventuell selbst schon Versicherungen abgeschlossen.

Unabhängig davon ist das Ausbildungsende ein wichtiger Meilenstein für dich. Diesen Meilenstein solltest du unbedingt zum Anlass nehmen, deine Versicherungen zu überprüfen.

Versicherungen sind vor allem dafür da, dich vor existenzbedrohenden Risiken abzusichern.  Folgende Versicherungen sind für dich als frischer NotSan wichtig:

  • Privathaftpflichtversicherung,
  • Berufshaftpflichtversicherung,
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU),
  • Unfallversicherung,
  • Rechtsschutzversicherung.

Nachfolgend bekommst du einen kurzen Überblick zu den einzelnen Versicherungen für Notfallsanitäter. Viele Details dazu findest du unter den jeweiligen Links auf unserer Webseite. Bei Fragen melde dich gerne jederzeit bei uns!

Privathaftpflichtversicherung (PHV)

In Deutschland haftet man unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für Schäden, die man Dritten zufügt. Wenn du also aus Versehen jemanden mit dem Fahrrad umfährst und sich dieser dadurch schwer verletzt, können hohe Schadenersatzforderungen auf dich zukommen.

Genau für solche Fälle ist eine private Haftpflichtversicherung (kurz PHV) da. Sie kümmert sich um solche Schäden, übernimmt die Abwicklung und bezahlt den Schaden. Als junger Erwachsener warst du wahrscheinlich bisher über die PHV deiner Eltern mitversichert. Diese Mitversicherung endet jedoch in der Regel mit dem Abschluss deiner Ausbildung.

Auszug aus den Musterbedingungen des GDV, Stand 2022

Eine sehr gute PHV kostet etwa fünf bis sechs Euro pro Monat. Sie schützt dich vor kleineren und größeren Schadenersatzforderungen – jedoch nur im privaten Bereich.

Berufshaftpflichtversicherung (BHV)

Wenn du im Beruf einmal Mist baust und Patienten oder ihre Angehörigen Ansprüche stellen, leistet deine private Haftpflichtversicherung jedoch nicht. Im Regelfall haftet in diesem Fall erstmal dein Arbeitgeber. Je nach Bundesland und Arbeitgeber gibt es verschiedene Konstellationen, ob auch Ansprüche gegen dich direkt gestellt werden können. In manchen Betrieben ist auch per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt, dass der Arbeitgeber sich einen Teil des Schadens von dir ersetzen lassen kann (Regress).

Das sieht dann zum Beispiel so aus:

Auszug aus dem DRK-Reformtarifvertrag, Stand 2021

Eine Berufshaftpflichtversicherung (kurz BHV) ist für solche Fälle da und sehr sinnvoll, wenn du als angestellter NotSan arbeitest. In diesem Fall kostet sie etwa fünf bis sechs Euro pro Monat. Zusammen mit der Privathaftpflichtversicherung kannst du so deine berufliche und private Haftpflicht für gut 10 Euro im Monat perfekt abdecken.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU) zahlt dir eine versicherte Monatsrente, wenn du nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst. Durch die unterschiedlichen Belastungen im Rettungsdienst (Schichtdienst, psychische Belastung, unergonomische Arbeitsweise etc.) erreichen viele Kollegen das Rentenalter nicht. Manche werden erst in den letzten Jahren vor der Rente berufsunfähig, andere schon deutlich früher. Eine BU ist somit für alle Rettungsdienstler einer der wichtigsten Verträge überhaupt!

Auch jetzt, als junger NotSan, ist eine BU für dich nicht besonders günstig. Sicher ist aber eines: Du wirst wahrscheinlich nie wieder die Chance haben, eine BU so günstig und umfangreich abzuschließen, wie heute. Mit den Jahren im Beruf wird sich das eine oder andere Wehwehchen einstellen und den Abschluss einer BU für dich entweder zu teuer oder nicht mehr sinnvoll machen, da die bestehenden Probleme dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Wir haben schon viele Kollegen in unterschiedlichen Lebensphasen beraten. Oft ging es uns so wie bei Patienten, die auf die Frage nach Vorerkrankungen erstmal sagen „Ich bin gesund“. Nach und nach stellt sich dann heraus, dass schon dies und das gewesen ist. Zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen, ein paar Kilogramm Übergewicht, etwas Bluthochdruck – und schon war es das mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bitte zögere nicht! Frage jetzt bei uns an, mache eine anonyme Gesundheitsprüfung und erhalte dann dein individuelles Angebot!

Alle Infos zur BU für Notfallsanitäter findest du auch hier.

Unfallversicherung

Die Tätigkeit im Rettungsdienst birgt allerlei Risiken, die man trotz aller Umsicht nicht gänzlich vermeiden kann. Wenn du während des Dienstes einen Unfall erleidest, hilft dir häufig die Berufsunfähigkeitsversicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass du alle Sicherheitsmaßnahmen (vor allem die PSA) genutzt hast.

Weniger als 2% der gemeldeten Arbeits- und Wegeunfälle führen zu Rentenleistungen der BG. In den Fällen, in denen eine Rente gezahlt wird, beträgt sie im Durchschnitt 546 Euro (Zahlen aus 2019).

Aus deiner Rettungsdiensterfahrung heraus weißt du jedoch, dass nur ein Bruchteil aller Unfälle überhaupt Arbeits- und Wegeunfälle sind. In der Freizeit hingegen hast du gar keinen Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft.

Eine private Unfallversicherung schützt dich rund um die Uhr. Egal ob auf der Arbeit, im Urlaub, bei deinen Hobbies oder einfach nur zu Hause: Hier erhältst du genau die Leistungen, die du für dich vereinbart hast. Damit musst du im Falle eines Unfalls keine großen finanziellen Einbußen hinnehmen, kannst dein bisheriges Leben weiterführen und dich auf deine Genesung konzentrieren.

Wenn du bisher über deine Eltern eine Unfallversicherung hattest, solltest du diese unbedingt anpassen. Warst du dort zum Beispiel noch als Schüler versichert, erhältst du als NotSan bei einem Unfall im Dienst keine Leistungen. Ein eigener Vertrag, der zudem auf deine Arbeit als NotSan zugeschnitten ist, garantiert dir die besten Leistungen.

Alle Informationen zur speziellen Unfallversicherung für Notfallsanitäter findest du hier.

Rechtsschutzversicherung

Als letzte der Versicherungen für Notfallsanitäter soll noch die Rechtsschutzversicherung genannt werden, die dich in allen wichtigen Bereichen vor rechtlichen Problemen schützt. Egal, ob es um Rechtsprobleme im privaten Umfeld, um den Verlust deines Führerscheins (Verkehrsrechtsschutz) oder um Streitigkeiten mit deinem Arbeitgeber (Arbeitsrechtsschutz) geht: Die Rechtsschutzversicherung bezahlt dir einen guten Anwalt, die Gerichtskosten und vieles mehr.

Vor allem in deiner Eigenschaft als Notfallsanitäter, der tagtäglich eine riesige Verantwortung trägt, ist die Rechtsschutzversicherung Gold wert. Mit dem richtigen Vertrag hast du auch Versicherungsschutz beim Vorwurf von Straftaten wie etwa Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung etc. Dadurch kannst du sicher sein, dass du dich im Falle eines Falles ohne Rücksicht auf entstehende Kosten von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen kannst und somit bestmöglich verteidigt wirst.

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung haben wir die leistungsstärksten Tarife für Notfallsanitäter im Angebot. Alle Infos dazu findest du hier.

 

Wenn du bald oder gerade mit deiner NotSan-Ausbildung fertig bist, dann melde dich jetzt bei uns. Gemeinsam besprechen wir, welche Versicherungen für Notfallsanitäter für dich sinnvoll sind und helfen dir dabei, perfekt versichert in dein Berufsleben zu starten!

Die wichtigsten Versicherungen für Notfallsanitäter

Die wichtigsten Versicherungen für Notfallsanitäter

In diesem Beitrag geht es um die wichtigsten Versicherungen für Notfallsanitäter. Wenn du über das Thema Versicherungen nachdenkst, stellst du dir vielleicht eine der folgenden Fragen:

Welche Versicherungen sind für mich als NotSan wichtig und sinnvoll?

Jeder Mensch hat ein unterschiedliches Risikobewusstsein. Während zum Beispiel der Eine persönlich große Angst vor einem Unfall hat, sieht der Andere hier gar keine Gefahr.

Außerdem hat jeder Mensch natürlich unterschiedliche Risiken. Diese Risiken kann man grob in drei unterschiedliche Kategorien einteilen:

  • Existenzvernichtende Risiken: Hierunter fallen Risiken, die dich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit finanziell ruinieren. Dazu gehört zum Beispiel der Verlust deiner Arbeitskraft oder ein teurer Schaden, den du jemand anderem zufügst.
  • Existenzbedrohende Risiken: Diese Risiken sind solche, welche dich finanziell nicht zwangsläufig ruinieren, die aber ein großes Loch in deinen Geldbeutel reißen und dich finanziell um Jahre zurückwerfen können. Hierzu gehört zum Beispiel ein teurer Rechtsstreit oder ein großer Schaden an deiner Wohnungseinrichtung.
  • Unbedeutende Risiken: Zu den unbedeutenden Risiken gehören solche, die zwar ärgerlich sind, die du aber in der Regel selbst bezahlen kannst. Das kann zum Beispiel die Zerstörung deines Smartphones sein oder eine Urlaubsreise, die du wegen einer Krankheit nicht antreten kannst.

Anhand deines persönliches Risikos (Beruf, Hobbies, Familiensituation etc.) und deiner persönlichen Risikowahrnehmung kannst du festlegen, welche Versicherungen für dich persönlich wichtig und sinnvoll sind und auf welche du verzichten kannst oder möchtest. Hierbei solltest du immer bei den größten Risiken beginnen und versuchen, diese ordentlich abzusichern.

Die folgenden Versicherungen solltest du auf jeden Fall auf dem Schirm haben, wenn du im Rettungsdienst dein Geld verdienst:

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Notfallsanitäter

Als NotSan kannst du deine Arbeit nur dann uneingeschränkt machen, wenn dein Körper und deine Seele gut funktionieren. Die Faktoren, die die Arbeit im Rettungsdienst anstrengend machen, kennst du selbst am besten. Dazu gehören unter anderem der Schichtdienst, einseitige körperliche Belastungen oder psychisch belastende Einsätze.

Wenn du – aus welchem Grund auch immer – irgendwann nicht mehr in der Lage bist, deine Arbeit auszuüben, fällt dein Gehalt weg. Die staatliche Versorgung reicht dann nicht aus, um deinen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir monatlich eine Rente in der vereinbarten Höhe. Je früher du sie abschließt, umso günstiger und umfassender schützt sie dich! Alle Infos zur BU für NotSan findest du hier.

Unfallversicherung für NotSan

Wenn du durch einen Unfall berufsunfähig werden solltest, erhältst du Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – wenn du (hoffentlich) eine hast. Doch zum Glück hat nicht jeder Unfall direkt eine Berufsunfähigkeit zur Folge.

Wenn du dich also schwer verletzt – egal ob im Dienst oder privat – kannst du wahrscheinlich eine Zeit lang nicht arbeiten, vielleicht sogar gar nicht mehr. Dann hast du Glück, wenn du eine leistungsstarke Unfallversicherung abgeschlossen hast.

Sie verschafft dir die finanziellen Möglichkeiten, dich voll auf deine Genesung zu konzentrieren. Unter anderem zahlt dir die Unfallversicherung eine Einmalzahlung (sog. Invaliditätsleistung) und – falls vereinbart – lebenslang eine monatliche Unfallrente. Alle Infos zur Unfallversicherung für Notfallsanitäter haben wir dir hier zusammengestellt.

Rechtsschutzversicherung für Notfallsanitäter

Im Rettungsdienst entstehen immer wieder brenzlige Situationen. Manchmal kommt es dann zu rechtlichen Konsequenzen aus verschiedensten Richtungen. So kannst du Probleme mit dem ÄLRD bekommen, weil du einen Patienten vielleicht nicht nach deinen lokalen SOPs sondern nach dem Pyramidenprozess behandelt hast. Oder du streitest dich mit deinem Arbeitgeber zum Beispiel wegen einer Eingruppierung oder der Bereitschaftszeit.

In jedem Fall möchtest du sicher einen Profi an deiner Seite haben, der sich für dich einsetzt. Dann ist es toll, wenn du eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung hast, mit deren Hilfe du dir einen guten Fachanwalt nehmen kannst. Alle Infos zur Rechtsschutzversicherung für NotSan findest du hier.

Berufshaftpflichtversicherung für NotSan

Als Notfallsanitäter machst du eine sehr verantwortungsvolle Arbeit und triffst jeden Tag Entscheidungen, die schwerwiegende Konsequenzen haben. Wenn dabei ein großer Schaden entsteht, schauen dein Arbeitgeber und sein Versicherer wahrscheinlich sehr genau hin. Kommen sie zu dem Schluss, dass du den Schaden fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht hast, können sie einen kleinen oder größeren Teil des Schadenersatzes von dir zurück verlangen.

In diesem Fall bist du sehr gut beraten, wenn du eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung (BHV) für Notfallsanitäter hast. Sie stellt sich schützend vor dich und sorgt dafür, dass du keine Existenzängste haben musst.

Eine BHV ist für jeden Notfallsanitäter sinnvoll, ob er angestellt ist oder auf Honorarbasis tätig. Auf unserer Spezialseite zur BHV findest du alle Infos!

Privathaftpflicht für Notfallsanitäter

Von allen existenziellen Risiken kann man das Risiko eines Haftpflichtschadens am günstigsten und einfachsten absichern. Worauf solltest du als Notfallsanitäter dabei besonders achten?

Folgende Punkte sind für dich wichtig:

  •  ausreichende Deckungssumme (mindestens 20 Millionen Euro),
  • Ansprüche deines Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen,
  • Schlüsselverlust von beruflichen Schlüsseln,
  • Strafrechtsbaustein, wenn du keine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast.

Wenn du Fragen zur Privathaftpflichtpflichtversicherung für Notfallsanitäter hast, melde dich gerne bei uns.

Welcher Versicherer und Tarif ist für mich als NotSan der Richtige?

Grundsätzlich solltest du bei der Auswahl der richtigen Versicherungen immer beachten, dass sie auf deine Anforderungen im Rettungsdienst zugeschnitten ist. Dabei scheiden schon viele Tarife aus, die sinnvolle Leistungen für Rettungsdienstler nicht beinhalten.

Viele Leute denken, dass Versicherung gleich Versicherung ist, also die Unfallversicherung von Versicherer A ist genauso gut wie die Unfallversicherung von Versicherer Z. Dass das absolut nicht stimmt, offenbart sich häufig leider erst im Schadenfall. Dann ist man froh, wenn man den richtigen Versicherer ausgewählt hat und daher bessere Leistungen bekommt. Wir zeigen dir die richtigen Versicherungen für Notfallsanitäter!

Wer kann mich als Notfallsanitäter am besten beraten?

Versicherungen kann man heute überall recht einfach abschließen, egal ob bei einem gebundenen Versicherungsvermittler (der in der Regel nur Versicherungen eines bestimmten Versicherers anbietet) oder bei einem Versicherungsmakler (der aus verschiedenen Versicherern auswählen kann), in einem Büro vor Ort oder im Internet. Häufig wird gestritten, welche Anlaufstelle die bessere ist und wo man richtig aufgehoben ist.

Wichtig für dich ist, dass du eine auf dich und deine Anforderungen zugeschnittene Beratung bekommst und im Schadenfall einen professionellen Ansprechpartner hast.

Wir haben selbst langjährige Erfahrung im Rettungsdienst, sprechen deine Sprache und wissen, was für dich wichtig ist. Zudem bieten wir dir in jedem Bereich die leistungsstärksten Versicherungen für Notfallsanitäter an, da wir mit fast allen Versicherern zusammenarbeiten können.

Wenn du Fragen zu deinen bestehenden Verträgen hast oder deine wichtigsten Risiken ordentlich abgesichert haben möchtest, melde dich einfach jederzeit bei uns. Wir sind gerne für dich da!

Notfallsanitäter in Ketten

Mit (k)einem Bein im Knast: Rechtsschutzversicherung für Notfallsanitäter

In diesem Artikel geht es darum, wieso die Rechtsschutzversicherung für Notfallsanitäter nach der Gesetzesänderung besonders wichtig geworden ist.

Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Mit der Änderung des Notfallsanitätergesetzes im Frühjahr 2021 haben Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Deutschland noch einmal mehr Kompetenzen erhalten. Seitdem dürfen sie auch vor Eintreffen des Notarztes an der Einsatzstelle bestimmte lebensrettende Maßnahmen treffen, ohne sich jedes Mal auf den rechtfertigenden Notstand gem. §34 Strafgesetzbuch (StGB) berufen zu müssen. Diese Entwicklung ist unbedingt zu begrüßen. Sie trägt der zunehmenden Professionalisierung des Berufsbildes Rechnung.

Konfliktpotenzial

Doch mit den neuen Kompetenzen geht auch eine deutlich höhere Verantwortung einher. Gleich aus mehreren Richtungen lauert zukünftig Konfliktpotenzial:

  • Kennen, Können, Beherrschen: Alle Ausbilder in der Bundeswehr kennen die drei unterschiedlichen Kompetenzstufen Kennen, Können und Beherrschen. Im §2a Nr. 1 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) legt der Gesetzgeber fest, dass Notfallsanitäter solche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen dürfen, wenn sie diese erlernt haben und sie beherrschen. Der Gesetzgeber verlangt also für §2a-Maßnahmen die höchste Kompetenzstufe „Beherrschen“. Diese definiert der Duden als (souverän) zu handhaben verstehen. In der S1-Leitlinie „Prähospitales Atemwegsmanagement“ der AWMF aus 2019 wird empfohlen, die endotracheale Intubation nur dann anzuwenden, „wenn am Patienten mindestens 100 Intubationen zum Erlenen der Technik unter Aufsicht durchgeführt und dokumentiert sowie nachfolgend mindestens 10 ETI pro Jahr durchgeführt werden“ (siehe Link, Seite 24). Wenn also Notärzte die endotracheale Intubation erst ab 100 Intubationen zum Erlernen und 10 Intubationen pro Jahr zum In-Übung-Halten empfohlen wird, wie sollen dann NotSan Entlastungspunktionen oder ähnliches durchführen und dabei von Beherrschen sprechen?
  • Pyramidenprozess vs. lokale SOPs: Während die einen Notfallsanitäter von Grund auf den Pyramidenprozess lernen, lernen die anderen auf der Grundlage ihrer lokalen SOPs. Schwierig dürfte es dann werden, wenn ein Kollege entgegen der Weisung seines ärztlichen Leiters (SOP) nach Pyramidenprozess handelt und daraus dem Patienten ein Schaden entsteht. Wie ist dann die Rechtslage? Muss der Kollege dafür haften? Wie sieht es arbeitsrechtlich aus?
  • Müssen vs. dürfen: Und wie sieht es eigentlich aus, wenn ein NotSan eine Maßnahme, die er beherrscht, nicht durchführt?

Sicherheit geht vor

Erst mit der Zeit wird sich zeigen, wie die neuen Maßnahmen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern durchgeführt werden. Auch bleibt abzuwarten, wie sich Arbeitgeber, ärztliche Leiter und Gerichte dazu verhalten. Damit du nicht jeden Tag „mit einem Bein im Knast stehst“, solltest du eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung an deiner Seite haben. Die ermöglicht es dir, im Falle eines Falles einen versierten Fachanwalt zu engagieren und dein gutes Recht zu verteidigen.

Alles Wissenswerte dazu erfährst du auf unserer Seite zur Rechtsschutzversicherung für Rettungsdienstler. Wenn du Fragen hast, sprich uns jederzeit gerne an!