Mit (k)einem Bein im Knast: Rechtsschutzversicherung für Notfallsanitäter
In diesem Artikel geht es darum, wieso die Rechtsschutzversicherung für Notfallsanitäter nach der Gesetzesänderung besonders wichtig geworden ist.
Änderung des Notfallsanitätergesetzes
Mit der Änderung des Notfallsanitätergesetzes im Frühjahr 2021 haben Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Deutschland noch einmal mehr Kompetenzen erhalten. Seitdem dürfen sie auch vor Eintreffen des Notarztes an der Einsatzstelle bestimmte lebensrettende Maßnahmen treffen, ohne sich jedes Mal auf den rechtfertigenden Notstand gem. §34 Strafgesetzbuch (StGB) berufen zu müssen. Diese Entwicklung ist unbedingt zu begrüßen. Sie trägt der zunehmenden Professionalisierung des Berufsbildes Rechnung.
Konfliktpotenzial
Doch mit den neuen Kompetenzen geht auch eine deutlich höhere Verantwortung einher. Gleich aus mehreren Richtungen lauert zukünftig Konfliktpotenzial:
- Kennen, Können, Beherrschen: Alle Ausbilder in der Bundeswehr kennen die drei unterschiedlichen Kompetenzstufen Kennen, Können und Beherrschen. Im §2a Nr. 1 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) legt der Gesetzgeber fest, dass Notfallsanitäter solche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen dürfen, wenn sie diese erlernt haben und sie beherrschen. Der Gesetzgeber verlangt also für §2a-Maßnahmen die höchste Kompetenzstufe „Beherrschen“. Diese definiert der Duden als (souverän) zu handhaben verstehen. In der S1-Leitlinie „Prähospitales Atemwegsmanagement“ der AWMF aus 2019 wird empfohlen, die endotracheale Intubation nur dann anzuwenden, „wenn am Patienten mindestens 100 Intubationen zum Erlenen der Technik unter Aufsicht durchgeführt und dokumentiert sowie nachfolgend mindestens 10 ETI pro Jahr durchgeführt werden“ (siehe Link, Seite 24). Wenn also Notärzte die endotracheale Intubation erst ab 100 Intubationen zum Erlernen und 10 Intubationen pro Jahr zum In-Übung-Halten empfohlen wird, wie sollen dann NotSan Entlastungspunktionen oder ähnliches durchführen und dabei von Beherrschen sprechen?
- Pyramidenprozess vs. lokale SOPs: Während die einen Notfallsanitäter von Grund auf den Pyramidenprozess lernen, lernen die anderen auf der Grundlage ihrer lokalen SOPs. Schwierig dürfte es dann werden, wenn ein Kollege entgegen der Weisung seines ärztlichen Leiters (SOP) nach Pyramidenprozess handelt und daraus dem Patienten ein Schaden entsteht. Wie ist dann die Rechtslage? Muss der Kollege dafür haften? Wie sieht es arbeitsrechtlich aus?
- Müssen vs. dürfen: Und wie sieht es eigentlich aus, wenn ein NotSan eine Maßnahme, die er beherrscht, nicht durchführt?
Sicherheit geht vor
Erst mit der Zeit wird sich zeigen, wie die neuen Maßnahmen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern durchgeführt werden. Auch bleibt abzuwarten, wie sich Arbeitgeber, ärztliche Leiter und Gerichte dazu verhalten. Damit du nicht jeden Tag „mit einem Bein im Knast stehst“, solltest du eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung an deiner Seite haben. Die ermöglicht es dir, im Falle eines Falles einen versierten Fachanwalt zu engagieren und dein gutes Recht zu verteidigen.
Alles Wissenswerte dazu erfährst du auf unserer Seite zur Rechtsschutzversicherung für Rettungsdienstler. Wenn du Fragen hast, sprich uns jederzeit gerne an!