Sandsäcke

Katastrophenhilfe: So sind Einsatzkräfte in den Hochwassergebieten versichert

Nach den schweren Regenfällen sind seit einer Woche Tausende Mitglieder der Blaulichtfamilie in den Katastropengebieten im Einsatz. Sie helfen den Betroffenen, stellen die Versorgung mit Lebensmitteln sicher oder durchsuchen Dörfer nach Vermissten. Leider sind bis heute bereits mehrere Einsatzkräfte ums Leben gekommen, einige wurden verletzt. Daher erreichen uns in den letzten Tagen wiederholt Anfragen, wie Rettungsdienstler versichert sind, wenn sie sich im Rahmen der Katastrophenhilfe verletzen.

In diesem Artikel geben wir dir eine kurze Übersicht über die gesetzliche Absicherung und nennen Möglichkeiten, wie du als Helfer privat vorsorgen kannst.

Gesetzliche Absicherung für Einsatzkräfte

Einsatzkräfte, die in den Hochwassergebieten helfen, sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Zuständig für die Leistungsprüfung ist die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem sich der Unfall ereignet hat. In der aktuellen Situation sind dies also zum Beispiel die Unfallkasse Rheinland-Pfalz oder die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Beide informieren auf Ihren Internetseiten auch aktuell über den gesetzlichen Unfallschutz bei Hilfeleistungen.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Ersthelferinnen und Ersthelfer umfassen unter anderem

  • umfassende Heilbehandlung und Rehabilitation einschließlich Psychotherapie im System der gesetzlichen Unfallversicherung wie nach einem „Arbeitsunfall“
  • besondere ergänzende Leistungen wie Fahrt- und Transportkosten oder Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
  • Ersatz von Schäden an Sachen, die beim Helfen eingesetzt wurden
  • umfassende Hilfen zur Wiedereingliederung in das berufliche und soziale Leben
  • Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit und weitere unterhaltssichernde Geldleistungen
  • Rentenzahlungen bei verbleibender Minderung der Erwerbsfähigkeit und ggf. an Hinterbliebene.

Bei Verletzungen oder anderen Schäden im Zusammenhang mit der Hilfe in den Hochwassergebieten sollten diese umgehend dokumentiert werden (Fotos, Videos, Zeugen mit Name und Anschrift) und im Anschluss an die entsprechende Unfallkasse gemeldet werden. Dieser gesetzliche Versicherungsschutz gilt übrigens für alle Ersthelfer, nicht nur in Katastrophensituationen. Daher bist sowohl du als RS / RA / NotSan außer Dienst als Ersthelfer genau so abgesichert wie jeder andere Bürger. Du kannst also im Einsatz Ersthelfer darauf hinweisen, dass sie etwaige Schäden an die Unfallkasse des Landes melden können.

Tipps zur privaten Absicherung für Einsatzkräfte

Die Möglichkeiten der privaten Absicherung sind sehr vielfältig. Im Folgenden wollen wir dir nur zwei wichtige Möglichkeiten aufgezeigen: die Unfallversicherung und die Risikolebensversicherung.

Die private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung bietet dir die Möglichkeit, genau auf deinen Bedarf angepasste Leistungen zu vereinbaren. So kannst du zum Beispiel eine Invaliditätsleistung oder eine lebenslange Unfallrente in beliebiger Höhe vereinbaren, die dir ausgezahlt werden, wenn du durch einen Unfall dauerhaft körperlich beeinträchtigt bleibst. Als Helfer in der aktuellen Situation solltest du beim Abschluss einer Unfallversicherung vor allem auf folgende Punkte achten:

  • Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen (also bewusst eingegangene Gefahren) müssen mitversichert sein,
  • Ertrinken sollte versichert sein.

Welche Punkte du als Rettungsdienstler noch beachten solltest und was es sonst noch über die Unfallversicherung zu wissen gibt, liest du auf unserer Unfall-Seite. Vielleicht fragst du dich, wieso du eine private Unfallversicherung abschließen solltest, wenn doch ohnehin jeder Ersthelfer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist. Eine private Unfallversicherung bietet dir folgende Vorteile:

  • Du kannst die individuell für dich passenden Leistungen vereinbaren.
  • Die Leistungen einer guten privaten Unfallversicherung sind deutlich umfangreicher als die gesetzliche Absicherung.
  • Sie schützt dich rund um die Uhr und weltweit und nicht nur in einer Situation als Ersthelfer.

Die Risikolebensversicherung

Einer der schlimmsten denkbaren Fälle ist wahrscheinlich, dass ein Helfer aus dem Katstrophengebiet nicht wieder nach Hause kommt. Die Familie ist dann nicht nur von Trauer geplagt, sondern oft auch von finanziellen Sorgen. Vielleicht müssen Kinder versorgt werden oder der Kredit für die eigene Immobilie bedient werden. Mit einer Risikolebensversicherung in der richtigen Höhe hast du die Sicherheit, dass deine Familie in dieser furchtbaren Situation gut abgesichert ist.

Wenn du Fragen zur Absicherung für Einsatzkräfte hast, deine bestehenden Verträge von einem Experten überprüfen lassen möchtest oder sonst Unterstützung brauchst, melde dich ganz einfach über unsere Kontakt-Seite!