BU-Versicherung für Rettungsdienstler: Noch 2021 abschließen und tausende Euro sparen
Du suchst nach einer BU für Rettungsdienstler und möchtest gleichzeitig sparen? Was sich auf den ersten Blick sicher nach einem absoluten Lockangebot anhört, stimmt wirklich und hat einen rechtlich nachvollziehbaren Grund. Kurz gesagt geht es um den sogenannten Höchstrechnungszins, der zum 01.01.2022 sinkt. Wenn du näheres dazu wissen möchtest, findest du eine Erklärung am Ende dieses Artikels.
Was bedeutet das für dich als Rettungsdienstler?
Als Rettungssanitäter, Rettungsassistent oder Notfallsanitäter hast du ein deutlich höheres Risiko berufsunfähig zu werden, als etwa eine Buchhalterin oder ein Bibliothekar. Daher sind die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für dich ohnehin schon teurer.
Beispiel: Du bist ein 25jähriger NotSan und möchtest dir im Falle einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente von 1.500 Euro bis zu einem Alter von 63 Jahren sichern. Bei einem Abschluss bis zum Jahresende 2021 läge dein Beitrag bei etwa 104,70 Euro pro Monat. Bei einem Abschluss erst 2021 läge der Beitrag durch die Rechnungszinssenkung etwa um 10% höher, also bei 115,17 Euro pro Monat. Zudem bist du dann für den Versicherer ein Jahr älter (denn hier zählt nur das Geburtsjahr), wodurch der Beitrag um weitere 1,90 Euro auf 117,07 Euro pro Monat steigt.
Welche Ersparnis ist für dich drin?
Damit würdest du bei einem Abschluss noch in diesem Jahr folgende Beiträge sparen:
- 117,07 Euro – 104,70 Euro = 12,37 Euro pro Monat,
- 12,37 Euro x 12 Monate = 148,44 Euro pro Jahr,
- 148,44 Euro x 38 Jahre = 5.640,72 Euro über die gesamte Laufzeit.
Zudem hättest du schon in diesem Jahr Versicherungsschutz und wärst somit früher finanziell abgesichert.
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Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung findest du hier: Themenseite zur BU.
Hier die Erklärung zum Höchstrechnungszins für dich:
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Lebensversicherungen. Lebensversicherer müssen ihre Tarife gemäß den rechtlichen Vorgaben kalkulieren.
- Zu diesen Vorgaben gehört der sogenannte Höchstrechnungszins. Die Erwirtschaftung dieses Zinses ist das Maximum, was dir Lebensversicherer garantieren dürfen.
- Bis zum 31.12.2021 liegt dieser Höchstrechnungszins bei 0,9%.
- Da die Zinsen aktuell sehr niedrig sind und man vielfach auf höhere Guthaben sogar Strafzinsen bezahlen muss, senkt der Gesetzgeber diesen Höchstrechnungszins zum 01.01.2022 auf 0,25% ab.
- Dadurch dürfen Lebensversicherer für alle neuen Tarife ab 01.01.2022 nur noch die Erwirtschaftung von 0,25% Zinsen garantieren.
- Das bedeutet, dass die Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung zum 01.01.2022 wahrscheinlich um etwa 10% steigen werden. Das hat die Deutsche Aktuarvereinigung, also die Vereinigung der Versicherungsmathematiker, berechnet.
- Unter diesem Link findest du weitere Informationen: https://www.finanzen.de/news/garantiezins-senkung-2022-verteuert-berufsunfaehigkeitsversicherung