Vorschädigung verhindert Anerkennung als Dienstunfall – was das für Rettungsdienstler bedeutet
Du verletzt dich beim Fahrzeugcheck, auf der Wache oder beim Verladen eines Patienten – und gehst am Ende trotzdem leer aus, weil dein Knie „schon vorgeschädigt“ war? Genau das ist in einem aktuellen Fall passiert – und er zeigt eindrucksvoll, warum eine private Unfallversicherung für Mitarbeitende im Rettungsdienst unverzichtbar ist. In diesem Artikel erfährst du, wie sich bestehende Verletzungen auf die gesetzliche und private Unfallversicherung auswirken.
Was ist überhaupt der „Mitwirkungsanteil“?
Der Begriff taucht in fast jeder privaten Unfallversicherung auf. Er beschreibt, wie stark eine bestehende Krankheit oder Vorschädigung an den Folgen eines Unfalls mitgewirkt hat. Ein Beispiel aus dem Rettungsdienst: Du hattest vor Jahren eine Knieverletzung oder einen Bandscheibenvorfall. Jetzt rutschst du beim Umlagern eines Patienten aus und verdrehst dir das Knie erneut – die alte Verletzung verschlechtert die Heilung deutlich. Diese Verschlechterung durch Vorerkrankungen nennt man Mitwirkung.
In der gesetzlichen Unfallversicherung (also Berufsgenossenschaft) kann das bedeuten:
👉 Du bekommst nur den Verschlimmerungsanteil anerkannt – oder im schlimmsten Fall gar nichts.
Aktueller Fall: Kein Dienstunfall trotz klarer Verletzung
Ein Berufsfeuerwehrmann erlitt im Dienstsport eine erneute Knieverletzung. Schon in den Jahren zuvor gab es an diesem Knie in der Freizeit mehrere Verletzungen. Ein Gutachten kam schließlich zu dem Schluss, dass das Ereignis nicht ursächlich für die Verletzung war. Die Vorschädigung sei vielmehr so gravierend gewesen, dass der Unfall nur „der letzte Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen brachte“.
Ergebnis: Kein anerkannter Dienstunfall und teilweise Rückzahlung bereits erbrachter Leistungen. Das entsprechende Urteil stammt vom Verwaltungsgericht Trier (13.05.2025, Az. 7K 5045/24.TR, Link zu den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Trier) und lässt sich sinngemäß auf ähnliche Fälle im Rettungsdienst übertragen.
Auch die gesetzliche Unfallversicherung prüft weit zurück
Das ist kein Einzelfall. Bereits 2010 entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 8 U 5043/09, Link zur Entscheidung des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg), dass selbst ärztliche Unterlagen aus den 1980er-Jahren herangezogen werden dürfen, um eine Vorerkrankung nachzuweisen. Ergebnis: Keine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Für dich als Rettungsdienstler bedeutet das: Wenn du bereits einmal eine Verletzung hattest – egal ob privat oder dienstlich – kann das im Ernstfall gegen dich verwendet werden.
Wie du dich schützen kannst: Private Unfallversicherung mit 100% Mitwirkungsanteil
In der privaten Unfallversicherung kannst du selbst festlegen, wie stark Vorerkrankungen berücksichtigt werden dürfen. Viele günstige Tarife zahlen nur bis 50% Mitwirkungsanteil – das heißt: Wenn dein alter Schaden zu mehr als 50 % mitgewirkt hat, bekommst du keine Leistung.
Tarife mit 100% Mitwirkungsanteil leisten dagegen immer voll, egal ob dein Rücken, Knie oder deine Schulter schon einmal vorgeschädigt war. Gerade im Rettungsdienst, wo körperliche Belastung zum Alltag gehört, ist das ein entscheidendes Kriterium.
Fazit: „Altverletzung“ darf dich nicht arm machen
Im Rettungsdienst bist du täglich körperlichen Belastungen und Risiken ausgesetzt – beim Heben, Tragen, Umlagern, auf dem Boden kniend, bei Nässe und Dunkelheit. Wenn dann eine alte Verletzung dazu führt, dass dein eigener Unfall nicht anerkannt wird, ist das doppelt bitter.
Darum gilt:
✅ Prüfe unbedingt, ob dein aktueller Unfallschutz 100% Mitwirkungsanteil abdeckt.
✅ Lass deine bestehende oder geplante Unfallversicherung von jemandem prüfen, der die besonderen Risiken im Rettungsdienst wirklich kennt.
Dein persönlicher Vorteil
Ich bin selbst Notfallsanitäter und weiß, wie schnell eine Bewegung oder ein Sprung im Einsatz zu einer Verletzung führen kann. Gerne prüfe ich für dich, ob dein aktueller Tarif im Ernstfall wirklich zahlt. Außerdem zeige ich dir, welche Anbieter speziell für Rettungsdienstpersonal den besten Schutz bieten.


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